Das ärgert beim Einkauf:

Cucina Nobile Amarena Kirschen

Produktname und Bezeichnung versprechen „Amarena Kirschen“, lediglich der Saft stammt nachvollziehbar von Amarenakirschen.
getaeuscht

Der Produktname lautet „Amarena Kirsche“ und weist mit „Amarena“ auf die italienische Bezeichnung einer Sauerkirsche hin. Dies sollte für Verbraucher:innen auf dem Etikett nachvollziehbar sein. Steht „Amarena“ lediglich bei dem eingesetzten Kirschsaft und nicht bei den Kirschen selbst, können Zweifel an der beworbenen Qualität der Kirschen aufkommen.
Der Hersteller sollte Amarenakirschen nachvollziehbar als Amarena- oder Sauerkirschen in der Zutatenliste kennzeichnen.

Auf dem Etikett steht Amarena Kirschen und in der Verkehrsbezeichnung auch. Amarenakirschen sind Sauerkirschen (s. Wikipedia). Auf der Zutatenliste steht nur "Kirschen".
Andere Hersteller schreiben explizit Sauerkirschen bei Amarenakirschen auf die Verkehrsbezeichnung und nicht nur Kirschen. Es kann sich also nicht um echte Amarena Kirschen handeln.
Verbraucher aus München vom 10.05.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname lautet „Amarena Kirsche“ und weist mit „Amarena“ auf die italienische Bezeichnung einer Sauerkirsche hin. Dies sollte für Verbraucher:innen auf dem Etikett nachvollziehbar sein. Steht „Amarena“ lediglich bei dem eingesetzten Kirschsaft und nicht bei den Kirschen selbst, können Zweifel an der beworbenen Qualität der Kirschen aufkommen.

Darum geht’s:

Der Produktname auf der Schauseite sowie die Bezeichnung auf dem Glas lauten „Amarena Kirschen“. Die Zutatenliste führt folgende Bestandteile auf:
Kirschen, Zucker, Wasser, Glucose-Fructose-Sirup, Amarena-Kirschsaft, Farbstoff: Anthocyane, Säuerungsmittel Zitronensäure, Aroma.
Die Amarenakirsche bezeichnet in Italien eine Sauerkirsche. Von dieser stammt der Kirschsaft.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung von Lebensmitteln.

Die Leitsätze für Obsterzeugnisse unterscheiden bei Kirschkonserven abhängig von der verwendeten Art Sauerkirschen, Süßkirschen und Kaiserkirschen. Die Bezeichnung Kirsche, Süßkirsche oder Kaiserkirsche steht für Süßkirschen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hersteller bewirbt das Glas mit „Amarena Kirsche“ und dem Hinweis „Original aus Italien“. Verbraucher:innen erwarten daher Amarenakirschen. „Amarena“ ist die italienische Bezeichnung einer Sauerkirsche.
Ist lediglich die Angabe „Kirsche“, die für Süßkirschen steht, in der Zutatenliste zu finden und nur der verwendete Kirschsaft stammt von Amarenakirschen, passt das nicht zur Aufmachung des Produktes als „Amarena Kirschen“.

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit eine unklare Kennzeichnung der Nährwertangaben aufgefallen. Es wird dabei nicht deutlich, ob sich die Angaben auf die Gesamtfüllmenge oder das Abtropfgewicht beziehen.

Fazit:

Der Hersteller sollte Amarenakirschen nachvollziehbar als Amarena- oder Sauerkirschen in der Zutatenliste kennzeichnen.

Stellungnahme der Clama GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr

Kurzfassung:

Die Kennzeichnung wurde extern überprüft und ist lebensmittelrechtlich konform. Die Verwendung der Zutatenbezeichnung „Kirschen" in dem Verzeichnis der Zutaten gibt keinen Anlass, eine Abweichung von der verkehrsüblichen Beschaffenheit bei dem Produkt zu vermuten und von einer Eignung zur Irreführung oder Täuschung auszugehen. Weiterhin beziehen sich die Nährwertangaben auf das Gesamtprodukt.