Das ärgert beim Einkauf:

Corny nussvoll dreierlei nuss & karamell, 4 Riegel

Die Aufmachung erweckt den Eindruck es handele sich hauptsächlich um Mandeln und Haselnüsse. Tatsächlich stecken im Riegel wesentlich mehr Erdnüsse.
getaeuscht

Der Riegel wirbt mit Nüssen als Zutat, darunter beispielsweise mit der Aussage “dreierlei nuss“. Die Verpackung zeigt prominent und eindeutig Mandel und Haselnuss. Tatsächlich enthält der Riegel 45 Prozent Erdnüsse und nur insgesamt elf Prozent Mandeln und Haselnüsse.
Der Hersteller sollte mit eindeutigen Angaben und Abbildungen über die tatsächlich enthaltenen Nüsse und deren Anteile im Riegel informieren.

Auf der Vorderseite der Packung wird mit nussvoll geworben und "über 50 % Nüsse". Hauptzutat sind aber Erdnüsse mit 45 %, diese zählen aber botanisch nicht zu Nüssen, sondern zu Hülsenfrüchten und sind, meines Wissens, ernährungsphysiologisch nicht so wertvoll wie Nüsse und auch billiger.
Wirkliche Nüsse sind lediglich 8 % Mandeln und 3 % Haselnüsse. Dadurch fühle ich mich getäuscht.
Verbraucher aus Krailing vom 30.07.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Riegel wirbt mit Nüssen als Zutat, darunter beispielsweise mit der Aussage “dreierlei nuss“. Die Verpackung zeigt prominent und eindeutig Mandel und Haselnuss. Tatsächlich enthält der Riegel 45 Prozent Erdnüsse und nur insgesamt elf Prozent Mandeln und Haselnüsse.

Darum geht’s:

Der Riegel „Corny nussvoll“ wirbt auf der Schauseite mit „dreierlei nuss & karamell“ und über „50 % nüsse“. Daneben sind eine Haselnuss, ein Karamellstück und eine Mandel abgebildet, sowie zwei geschälte Kerne in der Größe der Mandel, die nicht eindeutig einer Nussart zuzuordnen sind. Die Bezeichnung auf der Verpackungsseite lautet „Erdnuss-Mandel-Haselnuss-Riegel mit Karamell“. Die Zutatenliste führt 45 Prozent geröstete Erdnüsse, acht Prozent geröstete Mandeln und drei Prozent geröstete Haselnüsse auf. Somit fallen ungefähr 80 Prozent des Nussanteils auf Erdnüsse. Botanisch betrachtet zählen Erdnüsse nicht zu den Nüssen, sondern zu den Hülsenfrüchten. Im Sprachgebrauch werden Sie jedoch als Nüsse bezeichnet.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuchs für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren führen als „Nüsse” lediglich Haselnüsse und Walnüsse auf. Die Leitsätze sind nicht rechtsverbindlich.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucherinnen und Verbraucher können aus unserer Sicht eine Nussmischung im Riegel erwarten, die mehrheitlich aus den gut erkennbaren Mandeln und Haselnüssen bestehen. Dies trifft jedoch nicht zu. Tatsächlich besteht der Riegel zum Großteil aus Erdnüssen.

Fazit:

Der Hersteller sollte mit eindeutigen Angaben und Abbildungen über die tatsächlich enthaltenen Nüsse und deren Anteile im Riegel informieren.

Stellungnahme der Schwartauer Werke GmbH & Co. KGaA, Bad Schwartau

Kurzfassung:

Die Hauptzutat Erdnuss ist botanisch gesehen eine Hülsenfrucht. Mit der Bezeichnung „nussvoll“ haben wir uns am allgemeinen Sprachgebrauch der Verbraucher orientiert. Die Erdnuss weist einen hohen Anteil an ernährungsphysiologisch wertvollen ungesättigten Fettsäuren auf. Sie zählt zu den besonders proteinreichen Nussorten und ist somit aus unserer Sicht nicht schlechter einzustufen als „echte“ Nüsse.