Das ärgert beim Einkauf:

Seeberger Edel-Nuss-Mix geröstet und gesalzen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Produktname verspricht Edelnüsse, doch in der Nussmischung stecken auch Erdnüsse.
getaeuscht

Der Produktname „Edel-Nuss-Mix“ lässt ausschließlich geröstete und gesalzene Edelnüsse erwarten. Erdnüsse sind deutlich preiswerter und werden im Allgemeinen nicht als Edelnüsse bezeichnet. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher unter dem Produktnamen „Edelnüsse“ keine Erdnüsse erwarten. Der Anbieter sollte die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen.

[…] Bei der Bezeichnung "Edel-Nuss-Mix" gehe ich zunächst davon aus, dass es sich tatsächlich um eine Nussmischung handelt. Das stimmt aber gar nicht. Erst im Kleingedruckten steht - versteckt - das Wort Erdnusskerne. Für mich ohne Brille beim Einkauf nicht leserlich, anders als die irreführende Bezeichnung "Edel-Nuss-Mix" (sehr gut leserlich). Erdnüsse sind aber weder "edel" noch handelt es sich um Nüsse (es sind Hülsenfrüchte). Erdnüsse können erheblich allergen wirken, daher ist es wichtig zu wissen, ob sie in einem Produkt enthalten sind. Öffnet man die Packung, dominiert sofort der Erdnuss-Geruch Jedenfalls versuche ich unbedingt den Kauf von Erdnuss-Produkten zu vermeiden und fühle mich durch diese Aufmachung unredlich behandelt, da ich eigentlich nicht erkennen kann, dass Erdnüsse beigefügt sind. […] Offensichtlich werden die (teuren) "echten" Nüsse, mit Erdnuss-Beimischungen gestreckt. Das ist für mich eine Vortäuschung falscher Tatsachen.

Verbraucher aus Hannover vom 10.03.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Produktname lautet „Edel-Nuss-Mix geröstet und gesalzen“. Das Zutatenverzeichnis zeigt, dass Cashewnüsse, Erdnüsse und Mandeln in veränderlichen Gewichtsanteilen enthalten sind sowie zehn Prozent Macadamianüsse. Weitere Zutaten sind Salz, Pflanzenöle, Hefeextrakt, Zucker, Aroma und Raucharoma.  

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Bezeichnung „Edelnuss“ ist rechtlich nicht definiert.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Als „Edelnüsse“ werden im Allgemeinen alle Nüsse wie Haselnuss, Walnuss, Mandel, Cashew und Macadamia bezeichnet, unabhängig davon, ob es sich botanisch um Nüsse handelt. Lediglich die preiswerte Erdnuss gilt normalerweise nicht als „Edelnuss“ und ist in vergleichbaren Edelnussmischungen entsprechend nicht enthalten. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher bei dem Produktnamen „Edelnüsse“ nicht mit Erdnüssen rechnen. Zudem lässt die Aufmachung der Schauseite Nusskerne erwarten, die ausschließlich geröstet und gesalzen sind. Laut Zutatenliste enthalten sie jedoch auch Hefeextrakt, Zucker, Aroma und Raucharoma

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Seeberger GmbH, Ulm

Die Kennzeichnung und Zusammensetzung des Produktes entspricht den rechtlichen Vorgaben. Zwar sind Erdnüsse botanisch gesehen keine Nüsse, jedoch werden sie von vielen Verbrauchern aufgrund ihres Namens als Nüsse angesehen. Alle im Mix enthaltenen Kerne sind eindeutig auf der Front abgebildet und zusammen mit allen würzenden Zutaten im Zutatenverzeichnis gelistet.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de