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Was ist „Süßkraut“ in Tee?

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Was ist „Süßkraut“ in Tee?

Frage

Mir ist bei einem „Eistee Pfirsich mit Schwarztee“ die Zutat „Süßkraut“ aufgefallen. Ähnlich ist es bei dem Früchtetee eines anderen Anbieters, dort sind „Süßblätter“ aufgeführt. Nach längerer Recherche ist es mir als Verbraucher jedoch nicht möglich herauszufinden, ob es sich hierbei um Stevia, Aztekisches Süßkraut oder vielleicht sogar um eine andere Zutat handelt.
Falls es sich um Stevia handelt, kann ich auch nicht wissen, wie viel Tee ich denn trinken darf, bevor ich das empfohlene Tageslimit der Höchstmenge an Stevia zu mir genommen habe. Können Sie mir helfen?

Antwort

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit kann es sich bei “Süßkraut” oder “Süßblättern” nur um Blätter der Stevia-Pflanze handeln. Da dies ein eher unüblicher Name für Steviablätter ist, sollten Anbieter ihn vermeiden.

Für Steviablätter gibt es keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung. In diesem Fall müssen Hersteller eine verkehrsübliche Bezeichnung wählen. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit hat sich für Steviablätter die Bezeichnung Stevia(-blätter) durchgesetzt. In verschiedenen Quellen existieren unterschiedliche alternative Bezeichnungen wie Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut.

Zu Ihrer zweiten Frage: Während es für das Süßungsmittel Steviolglycoside, das aus der Steviapflanze gewonnen wird, klar definierte Höchstmengen gibt, existiert eine solche Höchstmenge für Steviablätter nicht. Hintergrund ist die komplexe Zusammensetzung des Steviakrautes, die je nach Standort, Zuchtlinie und Wachstumsbedingungen variieren kann. Das erschwert auch die gesundheitliche Bewertung der Sicherheit. Es fehlen umfangreiche Studien zur Wirkung ganzer Steviablätter. Daher fehlt für Steviablätter auch – mit Ausnahme von der Verwendung in Tee – bislang eine Zulassung als Lebensmittel.

In Tee hingegen hat die Verwendung eine lange Tradition und der Einsatz der Blätter ist zugelassen. Eine Höchstmenge, wie viel Tee Sie trinken können, lässt sich aus den oben genannten Gründen nicht nennen. Die Anbieter müssen sicherstellen, dass die angebotenen Lebensmittel bei einem üblichen Verzehr sicher sind und keine Gesundheitsschäden verursachen.  
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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