Das ärgert beim Einkauf:

Angebot Schattkuchen Eierlikör von Kuchenkurier Pillipp

Die verwendeten pflanzlichen Fette und Öle für den Eierlikörkuchen sind online nicht vollständig gekennzeichnet.
getaeuscht

In der Zutatenliste für den Eierlikörkuchen stehen zusammenfassende Angaben wie „pflanzliches Fett“ und „pflanzliches Öl“. Nur in einem Fall konkretisiert der Anbieter die Bezeichnung „pflanzliches Fett“ mit dem Ursprung „Palm“. Die spezielle pflanzliche Herkunft ist jedoch immer erforderlich und kann sich nicht hinter der Angabe „pflanzliches Fett“ verstecken.
Die Bäckerei sollte in ihrem Online-Angebot für alle verwendeten Pflanzenfette und Pflanzenöle den Ursprung kennzeichnen.

Bei der Bäckerei wollte ich einen Eierlikörkuchen online bestellen. Auf der Website sind Pflanzenfett und Pflanzenöl nicht näher deklariert. Auf Nachfrage habe ich keine Antwort erhalten.
Verbraucherin aus Oberasbach vom 02.11.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Nach der Bezeichnung „pflanzliches Fett“ oder „pflanzliches Öl“ in der Zutatenliste muss die konkrete pflanzliche Herkunft des Fettes oder Öles folgen. Dies sollte der Anbieter in der Online-Zutatenliste umgehend kennzeichnen.

Darum geht’s:

Auf kuchenkurier.de bietet die Bäckerei Pillipp KG eine Vielzahl an Kuchen zur Auswahl an. Informationen zu den angebotenen Produkten stehen in der Fußzeile unter dem Begriff „Ernährungswerte“ bei „Artikel“.
Dort stehen in der „Kategorie Schattkuchen Eierlikör“ die Nährwerte, Allergene und Zutaten. Die umfangreiche Zutatenliste führt einmal pflanzliches Öl und dreimal pflanzliches Fett auf. Nur in einem Fall folgt nach der Zutat „pflanzliches Fett“ in Klammern die Herkunft „Palm“. 

Das ist geregelt:

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein. Dies gilt auch für Angebote im Fernabsatz.
Nach der LMIV können im Zutatenverzeichnis „pflanzliche Öle“ und „pflanzliche Fette“ zusammengefasst werden. Unmittelbar danach muss eine Liste mit den Angaben der speziellen pflanzlichen Herkunft (z.B. Palmöl, Sojaöl) folgen. Die Reihenfolge entspricht dabei dem jeweiligen Gewichtsanteil oder es erfolgt eine Angabe „in veränderlichen Gewichtsanteilen“. Insgesamt ist die Angabe der speziellen pflanzlicher Herkunft für jedes Öl oder Fett pflanzlicher Herkunft erforderlich. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Zutaten wie Palmöl, Rapsöl oder Kokosfett dürfen sich nicht hinter der Angabe „pflanzliche Öle“ oder „pflanzliche Fette“ verstecken. Welche Öle oder Fette eingesetzt wurden, ist für Verbraucher:innen eine wesentliche Information für die Kaufentscheidung. Daher sollte der Anbieter bei Verwendung von zusammenfassenden Bezeichnungen wie „pflanzliche Fette“ oder „pflanzliche Öle“ auch die konkrete pflanzliche Herkunft der jeweiligen pflanzlichen Fette kennzeichnen. 

Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit zahlreihe weitere Unstimmigkeiten bei der Kennzeichnung der Zutatenliste aufgefallen. Die Nennung der einzelnen Zutaten ist nicht erkennbar nach Gewicht sortiert und für hervorgehobene Zutaten wie Eier fehlt eine Mengenkennzeichnung.

Fazit:

Die Bäckerei sollte die Angaben zum Ursprung der pflanzlichen Öle und Fette umgehend auf der Website ergänzen sowie die weiteren Kennzeichnungsmängel beseitigen.

Stellungnahme der Kuchenkurier Bäckerei Pillipp KG, Zirndorf

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 17.11.2021 liegt bisher keine inhaltliche Antwort vor.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat zusätzlich die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Kennzeichnungsmängel informiert.