Das ärgert beim Einkauf:

Werbung mit Schönheit für Twardy Kapseln

Die Firma Twardy wirbt für die Kieselerde-Kapseln mit „Schönheit von innen“, worin die Wirkung bestehen soll, ist nicht erkennbar.
getaeuscht

Die Twardy GmbH wirbt mit „Schönheit von innen“ in einer Zeitschrift. Eine Abbildung zeigt eine Frau mit auffallend glatter, jugendlicher Haut. Auch die Verpackung der Kapseln mit Kieselerde, Magnesium und Calcium trägt den Hinweis „für Ihre Schönheit“. Aber nirgendwo steht, wie sich das Produkt positiv auf die beworbene Schönheit auswirken soll. 
Der Anbieter sollte auf die Werbung mit Schönheit verzichten.

Ich habe, seit ich die Fünfzig überschritten habe, dauerhaft Schwierigkeiten mit meinen Fingernägeln und der Haut. Aus diesem Grund ist mir beim Lesen der Zeitschrift „mylife“ (Ausgabe Nr. 13 vom 01.07.2021) die Anzeige „Schönheit von innen“ der Firma Twardy ins Auge gesprungen. 
Offensichtlich versprechen die Produkte Kieselerde-Magnesium-Calcium-Kapseln neben schönem Haar, auch schöne Nägel und Haut. So zumindest interpretiere ich die Abbildung der jungen Frau in der Anzeige. Auch auf den abgebildeten Packungen ist „für Ihre Schönheit“ zu lesen. 
Auch wenn ich gerne daran glauben würde, kann ich mir nicht vorstellen, dass durch die Einnahme eines Produkts eine Verbesserung an Nägeln und Haut bewirkt werden kann? Wird hier nicht die Verbraucherin in die Irre geführt?
Verbraucherin aus Rottenburg vom 12.08.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Anzeige und die Verpackung der Kapseln werben mit Schönheit. Wie die Inhaltsstoffe auf das Aussehen wirken sollen, bleibt völlig unklar. 
Der Anbieter sollte auf die Werbung mit Schönheit verzichten.
 

Darum geht’s:

Die Apotheken-Zeitschrift „mylife“ von Juli 2021 enthält auf Seite 77 die Anzeige der Twardy GmbH. Der Werbung „Schönheit von Innen!“ folgt die Abbildung einer gut aussehenden Frau. Direkt unterhalb der Abbildung ist eine Packung mit Kieselerde-Magnesium-Calcium-Kapseln zu sehen. 
Die Packung selbst trägt den Schriftzug „für Ihre Schönheit“.
Auf der Rückseite der Verpackung steht unterhalb der Tabelle mit den einzelnen Mineralstoffen:
•    Kieselerde-Magnesium-Calcium-Kapseln sind eine wertvolle Nahrungsergänzung für Ihre Schönheit. 
•    Kieselerde enthält das Spurenelement Silicium.
•    Calcium und Magnesium werden für die Aufrechterhaltung normaler Knochen und Zähne benötigt.
•    Magnesium kann zusätzlich zur Verringerung von Müdigkeit und Erschöpfung beitragen. 
Kieselerde besteht im Wesentlichen aus Siliciumdioxid.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Wirkung oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Für „Beauty-Claims“, Angaben, die sich auf die Schönheit beziehen wie schönes Haar, gibt es keine speziellen rechtlichen Regelungen. Hier gilt das allgemeine Verbot der Irreführung in Bezug auf die Eigenschaften und Wirkungen eines Lebensmittels.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. 
Folgende Aussagen sind zugelassen:
Magnesium: Trägt zur Erhaltung normaler Knochen und normaler Zähne bei.
Calcium: Wird für die Erhaltung normaler Knochen und normaler Zähne benötigt.
Für Silicium wurden beantragte Angaben zu Haaren, Nägel und Haut von der EU-Kommission abgelehnt, weil die Wirkungen nicht belegt wurden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Anzeige bewirbt einen positiven Einfluss auf das Aussehen. Dabei bleibt völlig unklar, wie diese „Schönheit von innen“ erreicht werden soll. Denn der Hersteller nennt auf der Verpackung lediglich Wirkungen auf Knochen, Zähne, Müdigkeit und Erschöpfung, nicht aber auf Haare, Nägel und Haut. Aus unserer Sicht lassen die Abbildung in der Anzeige und die Werbeaussagen zur Schönheit jedoch positive Wirkungen auf das Aussehen erwarten. Die Zusammensetzung und die aufgeführten gesundheitsbezogenen Angaben passen nicht dazu. 

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung mit Schönheit verzichten.

Stellungnahme der Astrid Twardy GmbH, Unterföhring

Kurzfassung:

Kieselerde-Produkte werden seit Jahrzehnten als Nahrungsergänzungs- und Arzneimittel vermarktet. Silicium- und biotinhaltige Nahrungsergänzungsmittel sind als Schönheitsprodukte allgemein bekannt. 
Die in der Anzeige abgebildeten Produkte werden mit einem Beauty-Claim beworben. Für das Vitamin Biotin ist der Health Claim „Biotin sorgt für die Aufrechterhaltung normaler Haut und Haare“ zugelassen.