Das ärgert beim Einkauf:

Abgebildete Früchte spiegeln nicht Zusammensetzung des Saftes wider

Amecke Saft „Orange mit Grapefruit und Apfel“ enthält deutlich mehr Apfel als die Schauseite vermittelt.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Name des Saftes „Orange mit Grapefruit und Apfel“ sowie die Darstellung der genannten Früchte lassen einen Mehrfruchtsaft erwarten, der neben Orange aus Grapefruit und einen geringeren Anteil Apfel besteht. Laut Zutatenliste sind die Anteile von Orange und Apfel jedoch nahezu gleich, Grapefruit spielt mit fünf Prozent nur eine geringe Rolle.
Amecke sollte die Fruchtanteile so abbilden, dass sie die tatsächlichen Mengen widerspiegeln oder die einzelnen Fruchtgehalte auf der Schauseite nennen.

Bei dem Saft Orange mit Grapefruit und Apfel handelt es sich um einen Mix aus 50 % Orangensaft und 45 % Apfelsaft. Der Grapefruitsaftanteil, der an 2. Stelle in Namen steht beträgt nur 5 %.
Verbraucher aus Saarlouis vom 27.07.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aufmachung der Schauseite lässt kaum einen Apfelsaftanteil von 45 Prozent erwarten. Mit dieser Menge müssen Kaufinteressierte nicht rechnen.

Darum geht’s:

Amecke bietet einen Mehrfruchtsaft „Sanfte Säfte“ mit dem Sortenbezeichnung „Orange mit Grapefruit und Apfel“ an. Dabei hebt die Schauseite Orange als Schriftzug und Abbildung hervor. Neben einer halbierten Orange bildet die Schauseite ein kleines Stück Grapefruit und Apfel ab. Das Apfelstück ist teilweise durch die Grapefruit verdeckt. Laut Zutatenliste auf der Kartonseite setzt sich der Saft aus 50 Prozent Orangensaft, 45 Prozent Apfelsaft und fünf Prozent Grapefruitsaft zusammen.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Apfel an letzter Stelle im Namen zu nennen und einen Großteil des Apfelstückchen zu verdecken passt nicht, wenn der Apfelanteil nahezu die Hälfte im Saft ausmacht. Das geht ehrlicher.

Fazit:

Amecke sollte die Fruchtanteile so abbilden, dass sie die tatsächlichen Mengen widerspiegeln oder die einzelnen Fruchtgehalte auf der Schauseite nennen.

Stellungnahme der Amecke Fruchtsaft GmbH & Co. KG, Menden

Kurzfassung:
Die Packung soll realistisch wiedergeben, wie der Fruchtsaft wahrgenommen wird. AMECKE Sanfte Säfte Orange-Grapefruit-Apfel schmeckt intensiv nach Orange, die Grapefruit akzentuiert die Zitrusnote. Der Apfelsaft bietet im Hintergrund die harmonische Basis. Würde die Abbildung den Apfel stärker betonen, und die Rezepturanteile genau widerspiegeln, so würde ein irreführender Eindruck entstehen.