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Bei fruchthaltigen Getränken genau hinschauen

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Bei fruchthaltigen Getränken genau hinschauen

Viele Getränkepackungen tragen große Fruchtabbildungen. Doch wie viel Frucht steckt tatsächlich drin? Das verrät häufig nur das Kleingedruckte, beispielsweise die Bezeichnung oder das Zutatenverzeichnis.

 

Nur in Fruchtsaft stecken 100 Prozent Frucht

Im Supermarkt stehen Getränke mit ganz unterschiedlichen Fruchtsaftanteilen im selben Regal. Teilweise sehen sie sich zum Verwechseln ähnlich. Wie hoch die Fruchtanteile verschiedener Getränke sein müssen, ist in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung festgelegt: Nur in Fruchtsäften steckt 100 Prozent Frucht – und zwar sowohl in direkt gepressten Säften als auch in Fruchtsäften aus Fruchtsaftkonzentrat. Häufig heben Anbieter dies durch Hinweise wie „100 % Saft“ oder „aus 100 % Direktsaft“ hervor.

Spätestens aus der Bezeichnung muss hervorgehen, wenn es sich um einen Saft aus Konzentrat handelt, beispielsweise „Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat“.

Aber: Auch wenn Fruchtsaft (fast) ausschließlich aus Saft besteht, ist der Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen sowie der Antioxidationsmittel Ascorbinsäure und Citronensäure erlaubt. Bei einigen Säften wie Traubensaft sind weitere Zusatzstoffe möglich. Sämtliche Vitamine und Zusatzstoffe müssen aber in der Zutatenliste stehen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten diese Produkte nicht mit „100 % Frucht“ beworben werden. Viele Hersteller verzichten auf solche Zusätze.

Fruchtnektar: Fruchtgehalt oft unter 50 Prozent

Die Bezeichnung „Fruchtnektar“ ist ebenfalls rechtlich geregelt. Er wird aus Fruchtsaft, Wasser und Zucker hergestellt, bei kalorienreduziertem Nektar auch mit Süßstoff. Der Zuckeranteil darf höchstens 20 Prozent ausmachen. Der vorgeschriebene Mindestfruchtgehalt hängt von der Fruchtart ab und liegt zwischen 25 und 50 Prozent. Zum Beispiel:

  • mindestens 50 % bei Fruchtnektar aus Äpfeln, Birnen, Orangen, Grapefruits, Ananas
  • mindestens 40 % bei Kirschen (außer Sauerkirschen)
  • mindestens 35 % bei Sauerkirschen
  • mindestens 25 % bei Johannisbeeren, Bananen, Zitronen

Auch bei Nektaren ist der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen erlaubt, ebenso der Zusatz von Ascorbinsäure, Citronensäure und Milchsäure.

Schorle: Durstlöscher aus Fruchtsaft und Wasser

Die Zusammensetzung von Schorlen ist nicht gesetzlich geregelt. Orientierung geben aber die Leitsätze für Erfrischungsgetränke des Deutschen Lebensmittelbuchs. Demnach bestehen Fruchtsaftschorlen aus Fruchtsaft, Wasser und Kohlensäure. Die Mindestfruchtgehalte entsprechen denen von Nektar, also 25 bis 50 Prozent. Der Einsatz von natürlichen Aromen ist möglich, bei sauren Fruchtarten auch der Zusatz von Zucker. Rechtlich bindend wie bei Säften und Nektaren sind die Vorgaben allerdings nicht.

Fruchtsaftgetränke: Viel Wasser, wenig Frucht

Fruchtsaftgetränke bestehen gemäß den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke aus Wasser, Fruchtsaft oder –mark sowie Zucker und natürlichen Aromen. Auch der Einsatz von Farbstoffen und weiteren Zusatzstoffen ist möglich. Der Fruchtgehalt ist oft nur gering:

  • mindestens 30 % bei Getränken aus Äpfeln oder Trauben
  • mindestens 6 % bei Zitrusfrüchten
  • mindestens 10 % bei anderen Fruchtarten

Freiwillig können Hersteller auch mehr Fruchtsaft verwenden. Der Rest ist meist Zuckerwasser. Damit das Getränk dennoch intensiv nach der angegebenen Frucht schmeckt, kommt oft zusätzlich natürliches Aroma zum Einsatz. Das können auch Aromastoffe sein, die nicht von den namensgebenden Früchten stammen.

Weitere Erfrischungsgetränke mit Fruchtabbildungen

Neben Fruchtsaftgetränken gibt es auch andere Erfrischungsgetränke, die mit Bildern von Früchten werben. Die Leitsätze fordern, dass naturgetreue Abbildungen nur dann verwendet werden, wenn der entsprechende Fruchtsaft oder Fruchtmark im Produkt enthalten ist. Vorgeschriebene Mindestmengen gibt es jedoch nicht.

Wenn der Geschmack trotz einer abgebildeten Frucht ausschließlich aus Aromen stammt, sollte dies direkt bei der Abbildung erkennbar sein, zum Beispiel durch den Hinweis „mit …-Geschmack“. Macht der Fruchtgehalt höchstens drei Prozent aus und tragen zusätzlich Aromen zum Geschmack bei, ist entweder die Angabe des Fruchtgehalts oder ebenfalls der Hinweis „mit …-Geschmack“ erforderlich, um eine Irreführung zu vermeiden.

Achtung – Verwechslungsgefahr 

Fruchtsäfte, Nektare und Fruchtsaftgetränke unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung deutlich – auf den ersten Blick können sie jedoch leicht verwechselt werden. Große Fruchtabbildungen und die prominente Nennung von Früchten erwecken den Eindruck eines hohen Fruchtgehaltes. Wie viel Frucht tatsächlich drinsteckt, steht jedoch meist nur klein an den Seiten. Lediglich bei echten Säften werben Anbieter gerne direkt auf der Schauseite mit ihrem 100-prozentigen Fruchtgehalt.

Bei Nektaren und Fruchtsaftgetränken hilft nur der Blick ins Kleingedruckte. Zutatenliste und die Bezeichnung geben eindeutig Auskunft über Art und Zusammensetzung des Getränks. Der Fruchtsaftanteil muss bei Fruchtsaftgetränken deklariert sein. Auch ob das Produkt zusätzlich mit Zucker oder Süßungsmitteln gesüßt wurde, verrät die Zutatenliste. Steht Zucker weit vorne, besteht das Getränk vor allem aus Zuckerwasser.

Viele Früchte auf der Verpackung bedeuten also nicht automatisch viel Frucht im Getränk.

In der Aufmachung sind fruchtsafthaltige Getränke oft sehr ähnlich gestaltet. Häufig werden großformatig Früchte auf den Packungen abgebildet, selbst wenn der Fruchtsaftanteil gering ist. 

Aus unserer Sicht sollten Hersteller schon durch die Bezeichnung auf der Vorderseite informieren, welches Getränk in der Verpackung steckt: beispielsweise „Orangen-Fruchtsaftgetränk mit 20 % Fruchtgehalt“. Zudem dürfen Abbildungen kein falsches Bild vermitteln. 

Säfte mit Zusatzstoffen wie Ascorbinsäure oder mit Vitamin- oder Mineralstoffzusätzen sollten aus unserer Sicht nicht mit „100 % Frucht“ beworben werden. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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