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Bei fruchthaltigen Getränken genau hinschauen

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Bei fruchthaltigen Getränken genau hinschauen

Auf der Verpackung prangen groß abgebildete Früchte, doch wie viel Frucht steckt tatsächlich im Getränk? Das fragen sich viele Verbraucher:innen beim Getränkekauf. Im Supermarkt stehen Produkte mit unterschiedlichem Fruchtsaftanteil oft im selben Regal und ähneln sich in der Aufmachung. Einen Anhaltspunkt für den Fruchtgehalt bietet die Bezeichnung – doch diese steht nicht immer auf der Vorderseite der Verpackung.

 

Nur in Fruchtsaft stecken 100 Prozent Saft

Wie viel Fruchtanteil die verschiedenen Getränke enthalten müssen, ist unter anderem in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung festgelegt. Demnach stecken nur in Fruchtsäften 100 Prozent Frucht – und zwar sowohl in direkt gepressten Säften als auch in Fruchtsäften aus Fruchtsaftkonzentrat. Häufig, aber nicht immer, heben Anbieter dies durch einen Hinweis wie „100 % Saft“ oder „aus 100 % Direktsaft“ hervor. Aus der Bezeichnung muss hervorgehen, wenn es sich um einen aus Konzentrat hergestellten Saft handelt, beispielsweise „Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat“. Vorsicht: Fruchtsäfte sollten nicht mit den ähnlich klingenden „Fruchtsaftgetränken“ verwechselt werden. Letztgenannte haben einen deutlich niedrigeren Fruchtanteil.  

Übrigens: Auch wenn Fruchtsaft (fast) ausschließlich aus Saft besteht, ist der Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen sowie der Antioxidationsmittel Ascorbinsäure und Citronensäure zulässig. Bei einigen Säften wie Traubensaft sind weitere Zusatzstoffe zugelassen. Bezogen auf die Gesamtmenge fallen diese Zusätze nicht ins Gewicht. Sämtliche Vitamine und Zusatzstoffe müssen aber in der Zutatenliste stehen. Viele Hersteller verzichten auf derartige Zusätze.

Fruchtnektar: Fruchtgehalt oft unter 50 Prozent

Fruchtnektar wird aus Fruchtsaft, Wasser und Zucker, bei kalorienreduziertem Nektar auch mit Süßstoff hergestellt. Der vorgeschriebene Mindestfruchtgehalt hängt von der Fruchtart ab und liegt zwischen 25 und 50 Prozent. Der maximale Zuckeranteil beträgt 20 Prozent. Beispiele für den vorgeschriebenen Mindestfruchtgehalt verschiedener Fruchtnektare zeigt die folgende Tabelle:

 

Fruchtnektar aus

Mindestgehalt an Fruchtsaft oder Fruchtmark in Prozent

Äpfeln, Birnen

50

Orangen, Grapefruits

50

Ananas

50

Kirschen (außer Sauerkirschen)

40

Sauerkirschen

35

Johannisbeeren

25

Bananen

25

Zitronen

25

 

Auch bei Nektaren ist der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie Ascorbinsäure und Citronensäure, außerdem der von Milchsäure zulässig. 

Schorle: Durstlöscher aus Fruchtsaft und Wasser

Die übliche Zusammensetzung dieser Getränke ist in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für Erfrischungsgetränke beschrieben. Demnach bestehen Fruchtsaftschorlen aus Fruchtsaft, Wasser und Kohlensäure. Die Mindestfruchtgehalte entsprechen denen von Nektar (s. Tabelle oben) und liegen damit bei 25 bis 50 Prozent. Der Einsatz von natürlichen Aromen ist möglich, bei sauren Fruchtarten auch der Zusatz von Zucker. Rechtlich bindend wie bei Säften und Nektaren sind die Vorgaben allerdings nicht.

Fruchtsaftgetränke: Viel Wasser, wenig Frucht

Fruchtsaftgetränke bestehen gemäß den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke aus Wasser, Fruchtsaft oder –mark sowie Zucker und natürlichen Aromen. Auch der Einsatz von Farbstoffen und weiteren Zusatzstoffen ist möglich. Bei Fruchtsaftgetränken aus Kernobst wie Äpfeln sowie aus Trauben sollte der Fruchtgehalt mindestens 30 Prozent betragen. Für Zitrusfrüchte hingegen ist ein Mindestfruchtgehalt von nur 6 Prozent vorgesehen. Für weitere Fruchtnektare beträgt der Mindestfruchtgehalt laut den Leitsätzen 10 Prozent. Umgekehrt können die Getränke also zu 70 bis über 90 Prozent aus gezuckertem Wasser bestehen.  

In der Aufmachung sind fruchtsafthaltige Getränke oft so ähnlich, dass sie auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden sind. Es werden in der Regel großformatig Früchte auf den Packungen abgebildet, selbst wenn der Fruchtsaftanteil gering ist. Umso wichtiger ist es, dass der Käufer schon durch die Bezeichnung auf der Vorderseite des Produktes erfährt, welches Getränk er wählt: beispielsweise „Orangen-Fruchtsaftgetränk mit 20 % Fruchtgehalt“.

Um eine Täuschung zu vermeiden, dürfen Abbildungen aus unserer Sicht kein falsches Bild vermitteln.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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