Das ärgert beim Einkauf:

Hinweis „aufgetaut“ nur im Kleingedruckten

Die Aufmachung der 8 Panda Gyoza mit Gemüsefüllung lässt nicht erahnen, dass die Teigtaschen „aufgetaut“ sind – mit Folgen für die Haltbarkeit.
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Die abgepackten und vorgekochten Teigtaschen aus dem Kühlregal unterscheiden sich auf der Schauseite nicht von anderen gefüllten Teigwaren wie Tortellini. Tatsächlich handelt es sich bei den Teigtaschen mit der Werbung „Fresh Asian Food“ um ein aufgetautes Produkt mit kurzer Haltbarkeit. Ein Hinweis dazu sollte aus Sicht von Lebensmittelklarheit schnell auffindbar auf der Schauseite stehen. Außerdem passen die unterschiedlichen Mengenangaben für Gemüse nicht zusammen. 
Der Hersteller sollte die Kennzeichnung umfassend überarbeiten. Der Anbieter hat inzwischen minimale Änderungen vorgenommen. Dadurch wird aus Sicht von Lebensmittelklarheit jedoch nach wie vor nicht klar, dass es sich um ein „aufgetautes“ Produkt handelt.
 

Ich habe nun schon zwei Mal Gyoza mit Gemüsefüllung und Gyoza mit Gemüse- und Hühnerfleischfüllung von 8Panda gekauft. Beide Male hatten die Produkte beim Öffnen der Verpackung jeweils einen sehr unangenehmen, säuerlichen Geruch. […]
Daraufhin habe ich mir die Produktbeschreibung etwas genauer angeschaut - bis dahin war ich davon ausgegangen aufgrund der Beschreibung auf der Vorderseite „Fresh Asian Food“ ein frisches Produkt gekauft zu haben. Mit großer Enttäuschung musste ich dann jedoch im Kleingedruckten auf der Rückseite feststellen, dass es sich um ein bereits aufgetautes Produkt handelt. Auf der Rückseite ist ein Warnhinweis angegeben: „Achtung! Aufgetautes Produkt nicht wieder einfrieren.“ 
Diesen Hinweis im Kleingedruckten halte ich für irreführend, zumal auf der Schauseite der Verpackung das große Logo „Fresh Asian Food“ angebracht ist. Vielleicht ist die Tatsache, dass es sich bei den Gyoza um aufgetaute Produkte handelt, auch der Grund für, warum die Produkte mit einem Verbrauchsdatum bemessen sind. […]
Unabhängig davon finde ich auch die Aufschlüsselung der Zutaten sehr undurchsichtig und verstehe nicht, ob sich die prozentualen Angaben der einzelnen Bestandteile auf das Gesamtprodukt oder nur auf die Füllung beziehen. […]
Verbraucherin aus Halle Westfalen vom 29.07.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass es sich bei den Teigtaschen um ein sensibles Produkt mit Verbrauchsdatum handelt, sollte bereits auf der Schauseite deutlich werden.
Der Hersteller sollte daher sowohl den Hinweis „aufgetaut“ als auch das Verbrauchsdatum gut lesbar auf der Schauseite kennzeichnen. Zudem sollte er die widersprüchlichen Mengenangaben für das Gemüse anpassen.

Darum geht’s:

Die Packung „Gyoza mit Gemüsefüllung“ liegt im Kühlbereich, dabei sind die Teigtaschen unter der Folie sichtbar. Die Schauseite enthält mehrere Werbehinweise:

  • echtes Familienrezept
  • kein Fast Food Konzept
  • Fresh Asian Food

Auf der Rückseite steht die Bezeichnung „Teigtaschen mit 45 % Gemüsefüllung und Sojasauce“ sowie die Angabe „Unter Schutzatmosphäre verpackt.“.
Nach den Zutaten Gemüse 52 %, Weizenmehl, Wasser und Kartoffelstärke folgen mehrere Zusatzstoffe, darunter drei Verdickungsmittel und sowie Emulgatoren und Geschmacksverstärker. 
Zum Produkt erklärt der Anbieter zwischen Zubereitungshinweis und Nährwertangaben folgendes:
„Bei unseren Teigtaschen handelt es sich um ein vorgekochtes Produkt. Das Produkt ist nur nach einer thermischen Behandlung verzehrfähig.“
Unterhalb der Nährwerttabelle stehen weitere Pflichtangaben:

  • Bei einer Temperatur von +2 bis +7°C lagern.
  • Ungeöffnet zu verbrauchen bis/Chargennummer: siehe Aufdruck auf der Folie.
  • Nach dem Öffnen innerhalb von 24 Stunden verzehren.
  • Achtung! Aufgetautes Produkt nicht wieder einfrieren.

Die transparente Folie der Verpackung trägt ein Datum mit „20.08.2021/A/3“. Kaufdatum war der 05.08.2021.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Zudem sieht die LMIV vor, die Bezeichnung eines Lebensmittels mit dem Hinweis „aufgetaut“ zu ergänzen. Dies gilt mit wenigen Ausnahmen wie Butter für den Verkauf bereits zuvor tiefgefrorener Lebensmittel.
Sehr leicht verderbliche Lebensmittel können nach kurzer Zeit eine Gesundheitsgefahr darstellen. Deshalb muss auf diesen ein Verbrauchsdatum statt des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen: „Zu verbrauchen bis…“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Schauseite liefert keine Hinweise, dass es sich bei den Teigtaschen mit Gemüsefüllung um aufgetautes Lebensmittel handelt, das innerhalb kurzer Zeit verzehrt werden muss. Dies ist bei gefüllten Teigwaren auch üblicherweise nicht der Fall. Der Hinweis „Fresh Asian Food“ ist aus unserer Sicht sogar täuschend, wenn das Lebensmittel zwischenzeitig zur Verlängerung der Haltbarkeit tiefgekühlt wurde. 
Hinweise, die für die sichere Verwendung notwendig sind, stehen auf der Rückseite unauffällig zwischen vielen anderen Informationen. Aus unserer Sicht werden Verbraucher:innen auf diese Weise nicht angemessen über die Verwendung und Sicherheit des Lebensmittels informiert.
Außerdem sind die Prozentangaben für das enthaltene Gemüse widersprüchlich.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass der Anbieter mit „echtes Familienrezept“ wirbt. Dies ist aus unserer Sicht schwer mit der Vielzahl der verwendeten Zusatzstoffe vereinbar. Auch die Bezeichnung „Gyoza“ macht nicht deutlich, worum es sich handelt.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Hinweis „aufgetaut“ in Verbindung mit der Bezeichnung und zusätzlich auf der Schauseite kennzeichnen. Auch das Verbrauchsdatum sollte eindeutig als solches auf der Schauseite erkennbar sein. Außerdem sollte er die widersprüchlichen Mengenangaben für die Gemüsefüllung anpassen.

Stellungnahme der DOVGAN GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Durch das Einfrieren und Auftauen wird sichergestellt, dass das Produkt auch noch frisch im Regal und somit beim Kunden ankommt. Der Slogan „Fresh Asian Food“ steht für unsere 8Panda Produktrange, die im Kühlschrank gelagert werden müssen.
Unsere 8Panda Produkte werden von der Familie Vo aus Vietnam entwickelt. Die Verwendung von den Zusatzstoffen ist aus technologischen Gründen notwendig um die gewünschte Konsistenz zu erhalten.
Die prozentualen Angaben im Zutatenverzeichnis beziehen sich auf den Zeitpunkt der Herstellung. Durch das Auftauen verlieren die Zutaten an Wasser, das vom Teig teilweise aufgenommen wird.

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Ergebnis

8 Panda Gyoza mit Gemüsefüllung, 2023

Lebensmittelklarheit hat in 2023 im Rahmen eines Marktchecks das Produkt mit minimalen Änderungen im Handel gefunden. Den Begriff „Fresh“ auf der Schauseite zu streichen, stellt nicht ausreichend klar, dass es sich um ein aufgetautes Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit handelt. In der Zutatenliste bei der Angabe „Gemüse 52 %“ den Hinweis „in veränderlichen Gewichtsanteilen“ zu ergänzen, ändert nichts an der Gesamtmengenangabe 52 Prozent. Sie steht weiter im Widerspruch zur Bezeichnung „Teigtaschen mit 45 % Gemüsefüllung …“.