Nährwertangaben beziehen sich auf den zubereiteten Reis und erschweren den Produktvergleich.
Kurzfassung:
Gemäß Art. 31 Abs. 3 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung können sich die Nährwertangaben auf das zubereitete Lebensmittel beziehen, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Produkt beziehen. Unser Produkt „Uncle Ben’s Kochbeutel Spitzen-Langkorn-Reis, 500 g“ erfüllt diese Vorgaben: Auf der Verpackungsrückseite erläutern wir unter Ziffer 1 die genaue Zubereitung des Produkts. Wir weisen die Nährwertangaben pro 100 g nach Zubereitung aus, um dem Verbraucher eine Beurteilung der Nährwerte des fertigen Produkts zu ermöglichen. Wir haben die Angabe pro zubereiteter Portion auf unseren Produkten bereits hinzugefügt. Produktionsbedingt werden die neuen Designs nach und nach in den Verkauf einfließen – je nach Warenbestand.
Der Hersteller hat eine Änderung der Verpackung mitgeteilt. Dies betrifft die zusätzliche Angabe pro zubereiteter Portion Reis, nicht jedoch die Nährwertangaben für den ungekochten Reis.
Zum Produktvergleich stehen für Verbraucher somit nach wie vor nicht die erforderlichen Angaben auf der Verpackung.