Darum geht’s:
REWE bietet unter der Eigenmarke „REWE Feine Welt“ die Eiscreme „Verführerisch zarte Schokoladen-Eiscreme“ an. Auf der Verpackung sind neben einer Kugel Schokoladeneis mehrfach Schokoladenstücke und eine Kakaobohne abgebildet. Zusätzlich weist die Angabe „die feine schokoladige Note“ auf Schokolade als Zutat hin. Im Zutatenverzeichnis tauchen nur drei Prozent fettarmes Kakaopulver, aber keine Kakaobutter oder Schokolade auf.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zutaten. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes. Des Weiteren schreibt die LMIV die Mengenangabe der verwendeten Zutaten vor, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
Nach den Leitsätzen für Speiseeis muss ein Eismix für „Schokoladeneis“ Kakaopulver, Kakaobutter, Kakaomasse und/oder Schokolade enthalten. Wird die Verwendung von Schokolade auf einem Produkt ausgelobt oder Schokolade abgebildet, ist Schokolade zu verwenden.
Die Bezeichnung „Schokolade“ ist in der Kakaoverordnung geregelt. Danach ist „Schokolade“ ein Kakaoerzeugnis, das mindestens 35 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse, davon mindestens 18 Prozent Kakaobutter und mindestens 14 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse, enthält.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher, die die Schokoladen-Eiscreme kaufen, erwarten entweder Schokolade oder die Einzelzutaten einer Schokolade nämlich Zucker, Kakaopulver und Kakaobutter im Eis. Für ihre Kaufentscheidung sollten sie darüber hinaus die Menge des Schokoladenanteils kennen. Das Eis mag zwar nach Schokolade schmecken und braun aussehen, der Schokoladenbestandteil „Kakaobutter“ fehlt jedoch.
Fazit:
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale passt die Auslobung von Schokolade nicht zu den verwendeten Zutaten, sodass REWE entweder Kennzeichnung und Aufmachung oder die Rezeptur verändern sollte.