So haben Hersteller reagiert:

REWE Schokoladeneiscreme

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Abbildung zeigt nun keine Schokoladenstückchen mehr, da das Eis statt Schokolade lediglich fettarmes Kakaopulver enthält.
Geändert

Die Aufmachung der Schokoladen-Eiscreme lässt Verbraucher Schokolade als wesentlichen Bestandteil der Eiscreme erwarten. Anstelle von Schokolade steckt lediglich fettarmes Kakaopulver im Eis. Unserer Ansicht nach sollte REWE daher auf die Werbung mit „Schokolade“ verzichten oder die Rezeptur anpassen.

Mich stören zwei Dinge an der "zarten Schokoladen-Eiscreme" von "REWE Feine Welt". Auf der Verpackung wird neben dem Eis auch sehr deutlich Schokolade abgebildet. Zudem lautet die Verkehrsbezeichnung "Schokoladen-Eiscreme". Beim Blick auf die Zutaten fällt auf, dass gar keine Schokolade enthalten ist. Es ist nur fettarmes Kakaopulver enthalten, welches ein komplett anders Produkt ist, auch wenn beide aus der Kakaobohne produziert werden. Deshalb fühle ich mich eindeutig getäuscht. Der Hersteller sollte auf die Abbildung von Schokolade verzichten und die Verkehrsbezeichnung müsste, "Kakao-Eiscreme" oder "Kakaopulver-Eiscreme" heißen. Alternativ könnte der Hersteller auch eine ordentliche Menge Schokolade der Rezeptur hinzufügen wie es sich für ein Schokoladeneis gehört.
Verbraucher aus Berlin vom 17.09.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zu ursprünglichen Produktmeldung

Darum geht’s:

REWE bietet unter der Eigenmarke „REWE Feine Welt“ die Eiscreme „Verführerisch zarte Schokoladen-Eiscreme“ an. Auf der Verpackung sind neben einer Kugel Schokoladeneis mehrfach Schokoladenstücke und eine Kakaobohne abgebildet. Zusätzlich weist die Angabe „die feine schokoladige Note“ auf Schokolade als Zutat hin. Im Zutatenverzeichnis tauchen nur drei Prozent fettarmes Kakaopulver, aber keine Kakaobutter oder Schokolade auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zutaten. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes. Des Weiteren schreibt die LMIV die Mengenangabe der verwendeten Zutaten vor, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

Nach den Leitsätzen für Speiseeis muss ein Eismix für „Schokoladeneis“ Kakaopulver, Kakaobutter, Kakaomasse und/oder Schokolade enthalten. Wird die Verwendung von Schokolade auf einem Produkt ausgelobt oder Schokolade abgebildet, ist Schokolade zu verwenden.

Die Bezeichnung „Schokolade“ ist in der Kakaoverordnung geregelt. Danach ist „Schokolade“ ein Kakaoerzeugnis, das mindestens 35 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse, davon mindestens 18 Prozent Kakaobutter und mindestens 14 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse, enthält.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher, die die Schokoladen-Eiscreme kaufen, erwarten entweder Schokolade oder die Einzelzutaten einer Schokolade nämlich Zucker, Kakaopulver und Kakaobutter im Eis. Für ihre Kaufentscheidung sollten sie darüber hinaus die Menge des Schokoladenanteils kennen. Das Eis mag zwar nach Schokolade schmecken und braun aussehen, der Schokoladenbestandteil „Kakaobutter“ fehlt jedoch.

Fazit:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale passt die Auslobung von Schokolade nicht zu den verwendeten Zutaten, sodass REWE entweder Kennzeichnung und Aufmachung oder die Rezeptur verändern sollte.

Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 10.10.2017 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Im Rahmen einer Marktbeobachtung hat die Verbraucherzentrale im Februar 2019 das „Rewe Schokoladeneis“ in geänderter Aufmachung – ohne Abbildung von Schokoladenstückchen – im Handel gefunden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de