Das ärgert beim Einkauf:

Knorr Bouillon pur

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

„Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ ist nicht ohne Hefeextrakt
getaeuscht

Auf der Vorderseite des Produktes steht der Hinweis „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. Geschmacksverstärkende Zusatzstoffe wie Glutamat oder Inosinat sind somit nicht erlaubt und sind laut Zutatenliste dem Produkt auch nicht zugegeben. Trotzdem enthält das Produkt über die Zutat Hefeextrakt Glutamat.

Das Produkt heißt Bouillon Pur, beide Produktnamen werden im Verhältnis sehr groß dargestellt. Hinter dem Wort "pur" erwarte ich keine Zutaten wie Aromen, Verdickungsmittel und Hefeextrakt etc. Darüber hinaus steht auf der Verpackung ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe, was m. E. bei der Inhaltsliste irreführend ist.
Herr S. aus Bonn vom 03.01.2014

Auf der Produktvorderseite wird mit folgendem Text geworben: "Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe". Bei den Zutaten findet sich aber Hefeextrakt, das Glutamat enthält. Ich finde es unglaublich, dass die Verwendung von Glutamat auf diese Weise verschleiert werden kann.
Frau H. aus Hannover vom 21.07.2011

Zutaten u. a. Hefeextrakt, Aroma, Gewürze. Dies empfinde ich als irreführend,  denn Hefeextrakte, Würze oder Aroma enthalten große Menge natürlicher Glutamate. Studien haben gezeigt, dass zuviel Glutamat den Appetit anregt und zu Übergewicht führt. Deshalb empfinde ich es als irreführend , damit zu werben laut Packungsaufschrift: "ohne geschmackverstärkende Zusatzstoffe"
Frau M. aus Dahlenburg vom 20.07.2011

„Der Hersteller gibt auf der Packung und der Internetseite an, dass Produkt sei "OHNE geschmacksverstärkende Zusatzstoffe". Dies suggeriert mir, dass das Produkt nicht nur kein Glutamat, sondern auch keine vergleichbaren geschmacksverstärkenden Zutaten wie z.B. Hefeextrakt enthält. Auf der Zutatenliste taucht aber Hefeextrakt auf!“
Frau K. aus Bremen vom 09.05.2011

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Denn der Geschmacksverstärker ist auch natürlicher Bestandteil von Hefe, die in konzentrierter Form als Hefeextrakt vielen Lebensmitteln zugesetzt wird. Rechtlich zählen Lebensmittel wie Hefeextrakt nicht zu den Zusatzstoffen, weshalb der Hinweis, dass keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe enthalten sind, formal den Tatsachen entspricht.
Der Verbraucher erwartet aufgrund der Auslobung ein Lebensmittel, das weder über Zusatzstoffe noch über Zutaten Glutamat enthält.

Unserer Meinung nach sollte daher die gezielte Auslobung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ unterbleiben, wenn das Produkt Hefeextrakt enthält.

Stellungnahme des Herstellers Unilever Deutschland, Hamburg

Kurzfassung:

Hefeextrakt ist ein klassisches Lebensmittel. Es enthält wie alle eiweißhaltigen Lebensmittel natürlicherweise Glutaminsäure. Diese findet sich bspw. in vielen Fleischsorten, Kartoffeln, Tomaten, Eiern und Parmesankäse. Hefeextrakt weist einen deftigen, würzigen Eigengeschmack auf und wird deshalb auch in der Lebensmittelindustrie verwendet.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de