Ohne Füllmengenangabe nach Gewicht: Für verpackte Kaugummis mit weniger als 100 Gramm genügt die Angabe der Stückzahl.
Ohne Füllmengenangabe nach Gewicht: Für verpackte Kaugummis mit weniger als 100 Gramm genügt die Angabe der Stückzahl.
Verbraucherbeschwerde
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Weitere Informationen
Status
Die Verbraucherzentrale hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Kennzeichnungsproblematik informiert.
Stand
11. Januar 2021