Das ärgert beim Einkauf:

Gamers Only Performance Drink

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Laut Produktbeschreibung „glutenfrei“ und „sojafrei“ und an anderer Stelle weist der Anbieter auf eine mögliche Kontamination mit Gluten und Soja hin.
getaeuscht

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist die Werbung „glutenfrei“ und „sojafrei“ für Betroffene kaufentscheidend. Das Vertrauen in die Kennzeichnung wird jedoch gestört, wenn an anderer Stelle des Online-Produktangebots oder der Verpackung selbst ein Hinweis auf eine mögliche Verunreinigung erfolgt.

Auf der Website hat der Anbieter die Angabe „sojafrei“ inzwischen entfernt.
Nach wie vor steht jedoch „glutenfrei“ bei dem Produktangebot sowie der Hinweis „Kann Spuren von Gluten enthalten“.

Auf der Startseite des Herstellers und auch in der Produktbeschreibung wird das Produkt mit der Aussage "Glutenfrei, sojafrei und ohne Gentechnik" angepriesen. Allerdings findet man in den Nährwertangaben den folgenden Satz "Kann Spuren von Gluten, Ei, Soja, Milch und Lupine enthalten". Dies finde ich verwirrend und ich frage mich, ob dies zulässig ist.
Verbraucher aus Köln vom 07.04.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist die Werbung „glutenfrei“ und „sojafrei“ für Betroffene kaufentscheidend. Das Vertrauen in die Kennzeichnung wird jedoch gestört, wenn an anderer Stelle des Online-Produktangebots oder der Verpackung selbst ein Hinweis auf eine mögliche Verunreinigung erfolgt.

Darum geht’s:

Der Anbieter beschreibt das Getränkepulver der Sorte Green Turbo Apple Sour auf gamers.com unter der Produktabbildung unter anderem mit „glutenfrei“ und „sojafrei“.
Zusätzlich warnt der Anbieter an anderer Stelle im Anschluss an die Zutatenliste mit dem Hinweis „Kann Spuren von Gluten, Ei, Soja, Milch und Lupine enthalten“.
Dieser Hinweis soll Verbrauchern vermitteln, dass Spuren der genannten Allergene durch Kontamination in das Produkt gelangt sein könnten. Ein Hinweis auf „Spuren“ ist freiwillig und nicht an einen Schwellenwert gebunden.

Das ist geregelt:

Eine EU-Verordnung regelt die Verbraucherinformation zu Gluten in Lebensmitteln. Produkte mit der Kennzeichnung „glutenfrei“ dürfen danach höchstens 20 Milligramm Gluten je Kilogramm Produkt enthalten. In dieser Menge ist Gluten auch für Menschen mit einer Zöliakie verträglich.

Für die Angabe „sojafrei“ gibt es keine Rechtsgrundlage.

Hinweise wie „Kann Spuren von Gluten oder Soja enthalten“ beziehen sich dagegen auf mögliche produktionsbedingte Verunreinigungen mit Allergenen. Sie sind freiwillig und nicht an Schwellenwerte gebunden.

Der Sachverständigen-Arbeitskreis ALTS fasste im Jahr 2017 folgenden Beschluss: Die Kombination aus der Angabe „glutenfrei“ und dem Warnhinweis „Kann Spuren von Gluten enthalten“ entspricht nicht dem Klarheitsgebot und kann für den Verbraucher irreführend sein. Beschlüsse des ALTS sind nicht rechtverbindlich, sie dienen der Lebensmittelüberwachung für eine einheitliche Beurteilung von Lebensmitteln.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Menschen mit Unverträglichkeiten oder einer Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) benötigen zuverlässige und unmissverständliche Informationen zu Allergenen.
Der Warnhinweis zu Spuren von Gluten und Soja kann Betroffene verunsichern: Sie wissen nicht, ob sie sich auf die Angaben „glutenfrei“ und „sojafrei“ verlassen können.

Fazit:

Der Anbieter sollte daher die Werbung „glutenfrei“ und „sojafrei“ nicht in Verbindung mit einem Hinweis auf mögliche Spuren verwenden.

Stellungnahme der Famous Brands GmbH, Köln

Jede produzierte Charge wird bei uns auf seinen Glutengehalt analysiert. Das besagte Produkt enthält weniger als 20 ppm Gluten und ist damit laut Kennzeichnungsverordnung glutenfrei. Auf dem Etikett wird „kann Spuren von Gluten enthalten“ geführt, da immer noch eine minimale Restmenge unter 20 ppm Gluten enthalten sein kann.

Ergebnis

Auf der Website hat der Anbieter die Angabe „sojafrei“ inzwischen entfernt.
Nach wie vor steht jedoch „glutenfrei“ bei dem Produktangebot sowie der Hinweis „Kann Spuren von Gluten enthalten“.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de