Darf glutenfreie Schokolade Spuren von Weizen enthalten?
Frage
Mein Sohn und ich (beide von Zöliakie betroffen) haben bei einer glutenfreien Vollmilchschokolade eine verwirrende Angabe entdeckt. Unterhalb der Zutaten steht der Hinweis "Kann Spuren von Ei, Haselnüssen, […] und Weizen enthalten." Weizen enthält doch Gluten! Darf ein als explizit glutenfrei gekennzeichnetes Lebensmittel – sogar mit dem Siegel mit der durchgestrichenen Ähre – tatsächlich Spuren des Allergens enthalten? Ich dachte bislang, dass eine Glutenfrei-Kennzeichnung ausschließt, dass Spuren enthalten sind.
Verbraucherin aus Halle (Saale) vom 03.05.2025
Antwort
Glutenfreie Schokolade darf höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthalten. Geringere Mengen können enthalten sein, gelten aber für Menschen mit Zöliakie als unbedenklich. Auch wenn der Hersteller geringe Spuren von Weizen nicht ausschließen kann: Den gesetzlichen Grenzwert muss er einhalten.
Die Angabe „glutenfrei“ ist gesetzlich geregelt. Egal, welches Siegel eine Firma verwendet: Die Angabe darf nur auf der Verpackung stehen, wenn ein Lebensmittel beim Verkauf höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthält. Das heißt, es können trotzdem sehr geringe Spuren von Gluten enthalten sein.
Der Spurenhinweis auf Weizen ist rechtlich bislang nicht geregelt. Es handelt sich dabei um eine Information des Anbieters über unbeabsichtigte Verunreinigungen. Für Ihren Fall bedeutet das, dass die Herstellerfirma im gleichen Betrieb möglicherweise Weizen verarbeitet. Sie muss dennoch garantieren, dass sie den gesetzlichen Grenzwert für Gluten einhält. Andernfalls darf sie die Schokolade nicht als „glutenfrei“ verkaufen.
Die Lebensmittelüberwachung prüft in Stichproben, ob Hersteller die Vorgabe einhalten.
Nach einem Beschluss des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS/ALTS) ist der Hinweis „Kann Spuren von Weizen enthalten“ in Verbindung mit der Angabe „glutenfrei“ kein Widerspruch, sofern die gesetzlich vorgeschriebene Bedingung für die Angabe „glutenfrei“ eingehalten ist. Die medizinischen Begriffe Glutenunverträglichkeit und Weizenallergie sind nicht dasselbe.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit können wir nachvollziehen, dass der Hinweis auf Spuren von Weizen auf einem glutenfreien Produkt verunsichern kann, denn Weizen enthält in der Regel Gluten. Da eine Weizenallergie nicht dasselbe ist wie eine Glutenunverträglichkeit, kann der Hinweis aber eine sinnvolle Information für Betroffene sein. Im Idealfall arbeiten Hersteller so sorgfältig, dass keine Spuren vorhanden sind. Eine rechtliche Regelung zu unbeabsichtigten Verunreinigungen von Lebensmitteln mit allergenen Stoffen ist aus unserer Sicht überfällig.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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