So haben Hersteller reagiert:

foodspring Extra Jam mit Xylit, ehemals Fruit Jam Himbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Hersteller nennt das Süßungsmittel Xylit auf dem Deckel und macht so deutlich, wodurch der geringere Zuckergehalt erreicht wird.
Geändert

Dem Interessenten wird durch den Produktnamen „jam“ und die Infos auf der Website foodspring.de suggeriert, dass es sich um eine Marmelade oder Konfitüre handelt – wie Omas gute Marmelade. Auch wird das Produkt klar auf der Produktverpackung als FruitJam ausgewiesen, obwohl es sich darum nicht handelt.
Verbraucher aus Mannheim vom 05.07.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Zusammenfassung:

Das Produkt ist optisch und vom Namen „Fruit Jam Himbeere“ her wie eine herkömmliche Konfitüre aufgemacht. Käufer können daher nachvollziehbar erwarten, eine mit Zucker gesüßte Himbeerkonfitüre zu kaufen. Erst im Kleingedruckten wird klar, dass es sich um eine zuckerreduzierte, mit Xylit gesüßte Konfitüre handelt.
Der Hersteller sollte die Produktaufmachung so verändern, dass der Charakter des Produktes auf den ersten Blick klar wird.

Darum geht’s:

Der Produktname auf der Schauseite lautet „Fruit Jam Himbeere“. Die Bezeichnung unterhalb der Nährwerte auf der Rückseite kennzeichnet das Produkt hingegen als „Himbeer-Fruchtaufstrich mit Xylit“. Käufer*innen, die durch die Aufmachung der Schauseite beim Einkauf davon ausgehen, eine herkömmliche Konfitüre zu erwerben, können sich durch die tatsächliche Beschaffenheit des Produktes getäuscht sehen.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielweise über die Zusammensetzung. Dies ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der EU-Verordnung für Lebensmittelzusatzstoffe ist für Konfitüre ohne Zuckerzusatz die Zugabe von Polyolen erlaubt, zu denen Xylit zählt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Ansicht nach erhalten Verbraucher beim ersten Blick auf das Produkt keinen Hinweis, dass es sich um einen mit Xylit gesüßten Fruchtaufstrich handelt. Sie haben daher keinen Anlass, den Charakter des Produktes durch Blick auf die Zutatenliste und Bezeichnung zu überprüfen. Auch die Beschriftung des Deckels, die über den reduzierten Zuckergehalt informiert, verdeutlicht nicht die Verwendung des Zuckeraustauschstoffes Xylit anstelle von Zucker. Denn ein geringerer Zuckergehalt könnte auch auf einem höheren Fruchtanteil anstatt Zucker beruhen.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Produktaufmachung so verändern, dass der Charakter des Produktes auf den ersten Blick klar wird.

Stellungnahme der foodspring GmbH, Berlin

Kurzfassung:

Nach eingängiger Prüfung erfüllt unsere „Fruit Jam Himbeere“ die Voraussetzungen, als Konfitüre extra bezeichnet zu werden. Auf die Verwendung der Zutat Xylit wird bereits im Zutatenverzeichnis und zukünftig auch unterhalb des Produktnamens hingewiesen.

Ergebnis

Die Foodspring GmbH weist neu bereits auf dem Deckel auf die Zugabe von Xylit hin. Leider ist diese Ergänzung nicht auch auf dem Frontetikett erfolgt, wodurch die Firma Missverständnisse über den Charakter des Produktes noch besser ausgeschlossen hätte. Außerdem hat der Hersteller die Bezeichnung des Brotaufstrichs von „Himbeer-Fruchtaufstrich mit Xylit“ in „Himbeer-Konfitüre extra. Mit Süßungsmittel“ geändert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de