Das ärgert beim Einkauf:

Bel & Bio Zartbitter Pralinen mit Kokosblütenzucker

82 Prozent Kakao verspricht die Schauseite – doch es ist deutlich weniger enthalten
getaeuscht

Auf der Schauseite der Zartbitter-Pralinen wirbt der Hersteller mit der Angabe „Kakao 82 %“. Erst im Kleingedruckten auf der Rückseite wird deutlich, dass sich die Prozentzahl auf den Schokoladenanteil bezieht und in den Pralinen mit 59 Prozent deutlich niedriger liegt. Auf der Rückseite ist zum Kakaoanteil kombiniert mit Kokosblütenzucker außerdem die Aussage zu finden: „für einen niedrigen glykämischen Index“.
Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite der Verpackung deutlich machen, dass sich der beworbene Kakaoanteil auf die Schokolade der Pralinen bezieht. Die Werbung zum glykämischen Index sollte er streichen.

Ich habe die Pralinen gekauft, weil 82 % Kakao auf der Verpackung steht. Das kann aber nicht stimmen, weil allein 24 % Kokosblütenzucker enthalten sind, abgesehen von vielen weiteren Zutaten. Man muss schon die ganze Verpackung zu lesen um den Hinweis zu finden "82 % Kakaogehalt in der Schokolade". Ich erfahre aber nicht, wie viel Schokolade die Pralinen enthalten und genauso wenig, wie viel Kakao insgesamt enthalten ist.
Dann gibt es noch die Werbung, dass der Kakaogehalt in der Schokolade kombiniert mit dem Kokosblütenzucker (in der Schokolade oder Füllung oder beides?) für einen niedrigen glykämischen Index sorgt. Also von den gesamten Pralinen oder bezieht sich das wieder nur auf den unbekannten Anteil Schokolade? Wie lange soll ich mich mit der Verpackung beschäftigen, um nachher doch nichts zu wissen?
Verbraucher aus Marburg vom 15.07.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Zartbitter-Pralinen befindet sich ein Stempel mit der Angabe „Kakao 82 % Cocoa“. In der Zutatenliste steht nach Kakaomasse Kokosblütenzucker mit 24,7 Prozent an der zweiten Stelle. Zusammen mit den angegebenen 82 Prozent Kakao würden allein diese beiden Zutaten schon über 100 Prozent ergeben. Unterhalb der Zutatenliste ist zum Kakao die Angabe zu finden „Gesamtanteil 59 %“. In einem Erklärungstext auf der Rückseite steht außerdem Folgendes:“82 % Kakaogehalt in der Schokolade kombiniert mit Kokosblütenzucker, für einen niedrigen glykämischen Index.“.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht täuschen, indem diesem beispielsweise Eigenschaften zugeschrieben werden, die es nicht besitzt.

Die Verordnung schreibt außerdem eine Angabe des Mengenanteils für Zutaten vor, die in der Kennzeichnung durch Text oder Bilder hervorgehoben sind, die für ein Lebensmittel charakteristisch sind oder durch die sich ein Lebensmittel von ähnlichen Erzeugnissen unterscheidet.

Die so genannte Health-Claims-Verordnung regelt Angaben zu gesundheitsfördernden Wirkungen von Lebensmitteln. Diese sind nur dann für Zutaten und Lebensmittel erlaubt, wenn sie für diese zugelassen wurden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Angabe „Kakao 82 %“ auf der Schauseite der Verpackung können Verbraucherinnen und Verbraucher fälschlicherweise auf die Pralinen insgesamt beziehen. Der erklärende Hinweis auf der Rückseite und die Angabe zum Kakaoanteil insgesamt sind leicht zu übersehen und können den falschen Eindruck daher nicht korrigieren.

Die Aussage „für einen niedrigen glykämischen Index“ sehen wir als gesundheitsbezogene Angabe an. Sie ist allerdings weder für Kakao noch für Kokosblütenzucker zugelassen.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite der Verpackung deutlich machen, dass sich der beworbene Kakaoanteil auf die Schokolade der Pralinen bezieht. Den Kakaogehalt bezogen auf die Pralinen insgesamt sollte er deutlicher kennzeichnen. Außerdem sollte er die Angabe zum glykämischen Index streichen.

Stellungnahme der Chocolaterie Bel & Bio, B-Ghislenghien

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 18.02.2021 hat Anbieter bisher nicht reagiert.