Das ärgert beim Einkauf:

Abraham Edelschinken, mild geräuchert

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Das Qualitätsversprechen vermittelt einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung des Schinkens.
getaeuscht

Durch die Aufmachung mit den Begriffen „Edel“ und „Premium“ vermittelt der Anbieter eine besonders hohe Qualität des Schinkens. Zusätzlich kann „das Abraham Qualitätsversprechen“ in Verbindung mit Hinweisen auf das Nichtvorhandensein von Laktose, Gluten und Geschmacksverstärker den Eindruck erwecken, der Schinken enthalte keine oder nur wenige Zusatzstoffe. Die lange Zutatenliste, insbesondere der Zusatz von mehreren Zuckerarten und zahlreichen Zusatzstoffen passt nicht zu diesen Werbeangaben. Der Anbieter sollte auf die missverständlichen Qualitätsversprechen auf der Vorderseite verzichten.

Die Aufmachung als „Edelschinken“ und der hohe Preis suggerieren hier einen hochwertigen Schinken, der nach langer Reifung gewürfelt und verpackt wird. Liest man die Zutatenliste stehen dort Natriumlactat, Trockenglucosesirup, Natriumcitrat, Kaliumlactat, um nur einige zu nennen. Das hört sich eher nach zusammengefügten (geklebten) Schweinefleischstücken an.
Verbraucherin aus Papenburg vom 27.12.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite bewirbt der Anbieter seinen Schinken mit den Begriffen „Edel“ und „Premium-Qualität“. Zusätzlich wirbt er mit dem „Abraham Qualitätsversprechen“ in Verbindung mit den Angaben „von Natur aus laktose- und glutenfrei“ und „Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“. Die Zutatenliste auf der Verpackungsrückseite zeigt neben Schweinefleisch, Salz und Gewürzen mehrere Zuckerarten sowie acht Zusatzstoffe.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Laut den Leitsätzen für Fleischerzeugnisse unterscheiden sich Fleischerzeugnisse mit hervorhebenden Hinweisen wie Spitzenqualität, Delikatess- oder dergleichen von den unter der betreffenden Bezeichnung sonst üblichen Fleischerzeugnissen unter anderem durch einen hohen Genusswert, und eine besondere Auswahl des Ausgangsmaterials, insbesondere durch höhere Anteile an Skelettmuskulatur.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Durch die Aufmachung mit den Begriffen „Edel“ und „Premium“ vermittelt der Anbieter eine besonders hohe Qualität des Schinkens. Das Qualitätsversprechen in Kombination mit den Hinweisen auf das Nichtvorhandensein möglicher Bestandteile und Zutaten lässt darauf schließen, dass sich die Qualität nicht nur auf den Rohstoff Fleisch bezieht, sondern auf die Zusammensetzung des Schinkens insgesamt.

Tatsächlich kommen viele Schinken mit deutlich weniger Zusatzstoffen aus. Die Aufmachung kann daher einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung des Schinkens vermitteln.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf das missverständliche Qualitätsversprechen auf der Vorderseite verzichten.

Stellungnahme der Bell Deutschland GmbH & Co. KG, Seevetal

Kurzfassung:

Die Produktbezeichnung „Edelschinken“ beschreibt eine höhere Produktqualität, die wir gemäß den Vorgaben der Leitsätze für Fleischerzeugnisse durch einen niedrigeren Wassergehalt des Produktes erzielen (Spitzenqualität). Die in der Zutatenliste enthaltenen Zutaten dienen der Sicherstellung von Haltbarkeit und Qualität des Produktes und stehen in keinerlei Zusammenhang mit Formfleischerzeugnis.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de