News

Unseriöse Werbung zu angeblicher Covid-19-Heilung abgemahnt

Teasertitel
Unseriöse Werbung zu angeblicher Covid-19-Heilung abgemahnt

„Enzympräparat linderte Covid-19“: Mit dieser Überschrift war eine vermeintliche Patientengeschichte in der Zeitschrift „Naturarzt“ betitelt. Der Artikel schilderte den Verlauf einer Covid-19-Erkrankung, die angeblich durch ein Enzympräparat gelindert werden konnte. Unmittelbar daneben war die Werbung für das Enzympräparat abgedruckt. Der unseriöse Artikel fiel einem Verbraucher auf, der den Fall bei Lebensmittelklarheit meldete. Da die Versprechen nach Ansicht der Expertinnen deutlich über das zulässige Maß hinausgingen, gaben sie den Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weiter, der den Verlagsverantwortlichen, die Access Marketing GmbH sowie den Anbieter des Enzympräparats, die Dr. Niedermaier Pharma GmbH, daraufhin abmahnte. 

Krankheitsbezogene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel ist unzulässig

Anbieter dürfen Lebensmitteln – dazu zählen auch Nahrungsergänzungsmittel – keine vorbeugende oder heilende Wirkung gegen Krankheiten zuschreiben. Dieses Verbot gilt auch für jegliche Werbung, beispielsweise auch für gesponserte Artikel. Im vorliegenden Fall wurde in der Patientengeschichte gleich mehrfach auf das Enzympräparat verwiesen, mit Aussagen wie: „Ich kann mit Sicherheit sagen, dass sich seit der Einnahme des Regulats mein Zustand kontinuierlich verbessert hat, und ich bin der festen Überzeugung, dass mir dieses Mittel das Leben gerettet hat.“ Der vzbv sah daher einen klaren Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung und forderte das Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.  

Erfahrungsbericht mit Werbung nicht als Anzeige gekennzeichnet

Auch in der neben dem Artikel stehenden Anzeige fielen dem Verbraucherzentrale Bundesverband Aussagen auf, die nicht den rechtlichen Regelungen entsprechen. Der Verband kritisierte unter anderem Aussagen wie „Bringen Sie Ihr Immunsystem mit nur 20 ml täglich in Höchstform“. Nach Einschätzung des vzbv handelt es sich dabei um unzulässige gesundheitsbezogene Angaben. Weiterhin bemängelten die Verbraucherschützer, dass der redaktionelle Beitrag, der Werbeaussagen enthielt, nicht als Anzeige gekennzeichnet war. Auch in Bezug auf diese Punkte forderte der vzbv die Verantwortlichen zur Unterlassung auf.

Die Access Marketing GmbH hat inzwischen die Unterlassungserklärung unterschrieben und zugesichert, das Produkt in ihrer Zeitschrift nicht mehr in der kritisierten Form zu bewerben.

Seit Beginn der Coronakrise versuchen Unternehmen immer wieder, die Unsicherheit und Angst von Verbraucherinnen und Verbrauchern auszunutzen und bewerben Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Gesundheits- und/oder Heilversprechen zum Schutz vor dem Coronavirus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits mehrere Unternehmen wegen unzulässiger Werbung erfolgreich abgemahnt.     

Aktualisierung (11.02.2022): Inzwischen hat auch die Dr. Niedermaier Pharma GmbH die Unterlassungserklärung unterzeichnet. 

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.