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Ausnahmen bei Vitaminen in Bio-Produkten

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Ausnahmen bei Vitaminen in Bio-Produkten

Frage

Im Artikel zu Nahrungsergänzungsmitteln schreiben Sie: „In Bio-Lebensmitteln dürfen – von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen – nur Vitamin- und Mineralstoffzusätze aus natürlichen Quellen wie Frucht- und Pflanzenpulver verwendet werden.“ Welche Firmen oder Produkte bekommen diese Ausnahmegenehmigung? Ich habe ein Nahrungsergänzungsmittel gekauft, das ein Bio-Logo hat, aber es enthält laut Zutatenliste Vitamin-Zusätze wie D-alpha-Tocopherylacetat (Vitamin E), Nicotinamid (Niacin), Cholecalciferol (Vitamin D) und mehr. Ist das zulässig?

Antwort

Nach EU-Recht ist ein Zusatz von Vitaminen oder Mineralstoffen in einem Bio-Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubt. Eine Ausnahme von dieser Regelung wird nicht bestimmten Firmen oder Produkten erteilt, sondern gilt für Lebensmittel, bei denen ein Vitamin- oder Mineralstoffzusatz gesetzlich vorgeschrieben ist. In Einzelfällen können Sie dennoch Produkte auf dem Markt finden, die angereichert sind und somit eigentlich nicht den EU-Vorschriften für Öko-Lebensmitteln entsprechen.

Zutaten für Bio-Lebensmittel müssen in der Natur vorkommen. Sie dürfen nur mit biologischen, mechanischen, physikalischen, enzymatischen oder mikrobiologischen Verfahren verarbeitet werden. Der Zusatz von isolierten Vitaminen ist nicht erlaubt. Daher werden in ökologisch erzeugten Nahrungsergänzungsmitteln in der Regel Pflanzenpulver oder ähnliches eingesetzt, beispielsweise Acerolapulver als Vitaminzusatz.

Bei Produkten, bei denen ein Vitamin- oder Mineralstoffzusatz vorgeschrieben ist, dürfen isolierte Vitamine zugesetzt werden. Dies ist beispielsweise bei Getreidebeikost für Kinder der Fall. Nahrungsergänzungsmittel zählen nicht dazu. Hier dürfen bei als ökologisch gekennzeichneten Produkten keine isolierten Vitamine enthalten sein.

Wenn Sie im Einzelfall ein solches Produkt im Handel finden, kann es aus Sicht von Lebensmittelklarheit dafür nur eine Erklärung geben: Es gibt ein Gleichwertigkeitsabkommen mit Ländern, die ähnliche Vorschriften für biologisch erzeugte Produkte haben wie die Europäische Union. In den USA beispielsweise sind isolierte Vitaminzusätze in Bio-Nahrungsergänzungsmitteln zulässig. Gemäß dem Gleichwertigkeitsabkommen mit den USA dürften diese Mittel auch auf dem EU-Markt als Bioprodukte angeboten werden.  
Derzeit läuft ein Verfahren, in dem sich ein deutsches Unternehmen gegen diese aus seiner Sicht „Diskriminierung“ gegenüber US-Unternehmen wehrt. Die Firma vertreibt Nahrungsergänzungsmittel mit synthetischen Vitaminzusätzen, die sie als ökologisch erzeugt vermarktet. Eine deutsche Behörde hatte ihr das untersagt. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit könnte der Verkauf des von Ihnen genannten Produkts unzulässig sein – es sei denn, es handelt sich um das Produkt eines US-Unternehmens. Aufgrund des laufenden Verfahrens bleibt aber offen, ob auch EU-Firmen Bio-Nahrungsergänzungsmittel mit isolierten Vitaminen und Mineralstoffen anbieten können.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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