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Ministerium nennt Eckpunkte für staatliches Tierhaltungslabel

Ein staatliches Tierhaltungssiegel ist schon seit mehreren Jahren geplant, umgesetzt wurde es bislang nicht. Nun hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen neuen Vorstoß gemacht und die Eckpunkte zur Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung vorgestellt. Es umfasst fünf Haltungsformen und soll zunächst für frisches Schweinefleisch verpflichtend eingeführt werden. 

Mehr Platz und Frischluft für Schweine

Viele Verbraucher:innen möchten erfahren, wie die Tiere gehalten werden, deren Fleisch sie kaufen.  Bislang gibt es jedoch kaum rechtsverbindliche Kennzeichnungsvorschriften zur Tierhaltung. Ziele des neuen Labels sind unter anderem, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen, Belange des Tier- und Klimaschutzes stärker zu berücksichtigen und Transparenz für Verbraucher:innen zu schaffen. 
Das geplante Label soll fünf Stufen umfassen, die für Schweine beispielsweise folgendes vorsieht: 

  • Haltungsform Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen. 
  • Haltungsform Stall + Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Maßnahmen strukturiert, zum Beispiel durch Trennwände oder unterschiedliche Ebenen. 
  • Haltungsform Frischluftstall: Die Schweine haben innerhalb des Stalls einen dauerhaften Kontakt zum Außenklima. Dazu muss mindestens eine Seite des Stalls offen sein, so dass die Tiere Umweltreize wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können. Zudem steht ihnen mindestens 46 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. 
  • Haltungsform Auslauf/Freiland: Die Schweine haben ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, Auslauf im Freien. Zudem steht ihnen mindestens 86 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  • Haltungsform Bio: Die Lebensmittel wurden nach den Anforderungen der EU-Ökoverordnung erzeugt. Das bedeutet für die Tiere eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber den anderen Haltungsformen.

Die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform soll schrittweise eingeführt werden, beginnend mit frischem, gekühltem oder gefrorenen Schweinefleisch. Dabei sollen nahezu alle Angebotsformen einbezogen werden, sowohl verpackt als auch unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen.

Ministerium plant Gesetzentwurf für Ende des Jahres

Der Gesetzentwurf zur verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch soll Ende des Jahres im Bundestag vorgestellt werden. Weitere Tierarten wie Rinder, Milchvieh oder Geflügel sollen schrittweise in die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen werden. Einen genauen Zeitplan dazu gibt es noch nicht. 

Angaben zu Haltungsbedingungen sind bislang nur für frische Eier vorgeschrieben. Hier ist die Angabe der Haltungsform der Legehennen – Boden-, Freiland- oder Biohaltung – Pflicht. Im Jahr 2019 haben acht Handelsunternehmen eine freiwillige vierstufige Kennzeichnung eingeführt. Da sie nicht verpflichtend ist, sind sie nicht auf allen Fleischprodukten zu finden. Zudem zeigte ein Marktcheck der Verbraucherzentralen aus Dezember 2020, dass ein Großteil der mehr als 1700 überprüften Produkte (87 Prozent) aus Tierhaltung stammen, die dem gesetzlichen Mindeststandard entspricht oder knapp darüber liegt. 

Quelle: „Bundesminister Özdemir stellt Eckpunkte für verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung vor“ – Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 07.06.2022
 

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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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