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Stall oder Weide: Woher kommt mein Grillfleisch?

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Stall oder Weide? Woher kommt mein Grillfleisch?

Wie wurde das Tier gehalten, von dem mein Grillfleisch stammt? Das möchten viele Verbraucher:innen wissen. Die gesetzlich verpflichtende Kennzeichnung der Tierhaltung wurde allerdings auf März 2026 verschoben. Bis dahin erfahren Verbraucher:innen nur bei Bio-Lebensmitteln sowie bei freiwillig gekennzeichneten Produkten, aus welcher Tierhaltung das Fleisch stammt. 

Dass die Tierhaltung eine große Rolle beim Einkauf spielt, zeigt unter anderem der Ernährungsreport 2022 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Hier gaben 87 Prozent der Verbraucher:innen an, eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung sei ihnen wichtig oder sehr wichtig. Für mehr Tierwohl wären die meisten Menschen auch bereit, mehr zu zahlen. 

Verlässliche Kennzeichnung bei Bioprodukten

Eine verlässliche Kennzeichnung der Tierhaltung finden Verbraucher:innen bislang vor allem bei Bio-Produkten. Die Produkte sind mit dem EU-Öko-Siegel gekennzeichnet. Hier regelt die EU-Öko-Verordnung detailliert, wie Tiere gehalten werden müssen, wenn ihr Fleisch als Biofleisch vermarktet werden soll. Die Tiere haben beispielsweise mehr Auslauf und Beschäftigung, erhalten Biofutter und müssen Zugang zur Weide haben, wann immer die Witterung es zulässt.  

Die EU-Öko-Verordnung regelt generell die Tierhaltung und Produktion von Bio-Produkten. Auch Bio-Eier, Bio-Milch und sonstige tierische Bioprodukte müssen von Tieren stammen, die nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung gehalten werden. Ein hoher Tierwohlstandard ist hier gewährleistet und wird auch kontrolliert. 

Freiwillige Kennzeichnung der Tierhaltung im Handel

Seit 2019 ist in einigen Supermärkten und Discountern Fleisch (und Milch) mit dem freiwilligen Label „Haltungsform“ zu finden. Die Kennzeichnung umfasste anfangs vier Stufen – von der Stufe 1, „Stall“ bis Stufe 4 „Auslauf/ Weide“. Sowohl konventionelle Produkte aus Weidehaltung als auch Bioprodukte wurden mit der Stufe 4 gekennzeichnet. Im Sommer 2024 wurde die fünfte Stufe „Bio“ eingeführt. Seitdem lässt sich konventionell erzeugtes Fleisch aus Weidehaltung mit der Stufe 4 von Bioprodukte mit der Kennzeichnung Stufe 5 unterscheiden.

Mit der neuen, fünfstufigen Kennzeichnung rückt das Label „Haltungsform“ näher an die gesetzlich verpflichtende Kennzeichnung der Tierhaltung. Die Verwendung des Labels ist freiwillig und daher nicht auf allen Produkten zu finden.

Verpflichtende Kennzeichnung ab März zunächst nur für Schweinefleisch

Voraussichtlich ab dem 1. März 2026 wird die Kennzeichnung der Haltungsform verpflichtend – zunächst allerdings nur für frisches, gekühltes und tiefgefrorenes Schweinefleisch von deutschen Produzenten – egal ob verpackt oder unverpackt. Darunter fällt auch Hackfleisch. Für importierte Produkte ist die Kennzeichnung freiwillig.  

Die fünf Haltungsstufen – von Stall bis Bio

Die neue verpflichtende Kennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: 

  • Stall: Die Haltung während der Mast entspricht wenigstens den gesetzlichen Mindestanforderungen. 
  • Stall + Platz: Die Schweine haben mindestens 12,5 Prozent mehr Platz als es der gesetzliche Mindeststandard vorsieht. Die Buchten müssen neben Beschäftigungsmaterial auch Raufutter bieten. 
  • Frischluftstall: Bei dieser Haltungsform werden die Ställe besser belüftet. Die Schweine müssen jederzeit zwischen unterschiedliche Klimazonen wählen können. 
  • Auslauf/Weide: Den Schweinen steht den ganzen Tag Auslauf zur Verfügung oder sie werden im Freien gehalten. 
  • Bio: Die Haltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Die Schweine haben also noch größere Auslaufflächen und mehr Platz im Stall als in den anderen Haltungsstufen. 

Fleisch aus anderen Ländern ist nicht kennzeichnungspflichtig.

Fazit: Zwar ist noch nicht bei jedem Fleisch erkennbar, wie die Tiere vorher gehalten wurden – doch es geht voran. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung ein Schritt in die richtige Richtung, denn sie gilt auch an Bedientheken und in Metzgereien. Die Kennzeichnungspflicht muss jedoch zügig auf weitere Tierarten sowie die Gastronomie und verarbeitete Fleischprodukte ausgeweitet werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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