Lexikon

Ökologischer Landbau

Lebensmittel mit den Angaben „ökologisch“, „biologisch“ oder einem Bio-Siegel stammen aus ökologischer Erzeugung und erfüllen somit die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung.

Das EU-Logo, weiße Sterne in Form eines Blattes auf grünem Grund, ist seit dem 1. Juli 2010 EU-weit auf allen Bio-Lebensmitteln Pflicht. Zum Logo gehören der Code für die Öko-Kontrollstelle sowie eine Herkunftsangabe, ob die Zutaten aus einem bestimmten EU-Land, aus der EU-Landwirtschaft oder aus der Nicht-EU-Landwirtschaft stammen. Das deutsche Bio-Siegel darf zusätzlich verwendet werden, ebenso die Zeichen der Anbauverbände.

Mehr Information zur Kennzeichnung von Bio-Produkten finden Sie unter Öko-Siegel ohne Ende.