Nährwertkennzeichnung: Zucker- und Fettgehalt einfach erkennen
Für Menschen, die sich gesund ernähren wollen oder auf eine bestimmte Nährstoffzusammensetzung achten müssen, ist die Nährwertkennzeichnung eine wichtige Hilfe beim Lebensmitteleinkauf. Die Kennzeichnung des Brennwerts und der sechs wichtigsten Nährstoffe ist auf nahezu allen verpackten Lebensmitteln Pflicht. Zusätzlich finden Verbraucher:innen auf immer mehr Lebensmitteln eine vereinfachte Kennzeichnung in Form des fünfstufigen farblichen Nutri-Score.
Art und Weise der Nährwertkennzeichnung
Wie die Nährstoffe auf der Verpackung stehen müssen, regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung:
Vorgeschrieben ist grundsätzlich die Tabellen-Form, in der sich die Angaben auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels beziehen. Nur bei Platzmangel dürfen die Mengen der Nährstoffe auch hintereinander stehen.
Vorgeschrieben ist die Kennzeichnung der „Big 7“:
- Brennwert/Energiegehalt
- Fett
- Gesättigte Fettsäuren
- Kohlenhydrate
- Zucker
- Eiweiß
- Salz
Zusätzlich dürfen die folgenden Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden:
- einfach ungesättigte Fettsäuren,
- mehrfach ungesättigte Fettsäuren,
- mehrwertige Alkohole (Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit),
- Stärke,
- Ballaststoffe,
- Vitamine und Mineralstoffe
Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen dürfen nur erfolgen, wenn diese in signifikanten Mengen enthalten sind – in der Regel mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis in 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels. Zusätzlich muss bei Vitaminen und Mineralstoffen der prozentuale Anteil des Nährstoffs an der empfohlen Tagesdosis (Referenzmenge) angegeben werden.
Freiwillig: Ergänzend zur Deklaration der Nährstoffmengen pro 100 Gramm oder 100 Milliliter kann die Herstellerfirma diese auch pro Portion angeben. Die Größe einer Portion legt sie dabei selbst fest. Er muss aber Anzahl der Portionen pro Packung angeben.
Außerdem dürfen auch bei den „Big 7“ die prozentualen Anteile von Energie und Nährstoffen an Referenzmengen gekennzeichnet werden. Dann ist die Erklärung „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400kJ/2000kcal)“ zu ergänzen.
Werbung mit Nährwert und Gesundheit
Wirbt der Hersteller mit einem bestimmten Nährstoffgehalt, so ist eine zusätzliche Kennzeichnung des beworbenen Nährstoffs verpflichtend. Heißt es beispielsweise „reich an Ballaststoffen“, so muss die Nährwertkennzeichnung auch die Ballaststoffe umfassen. Steht auf der Verpackung „Vitamin A und Zink unterstützen den normalen Sehvorgang“, so müssen Vitamin A und Zink angegeben werden. Preist eine Firma Inhaltsstoffe an, die nicht zu den Nährstoffen gehören, zum Beispiel „mit Lutein“ oder, so muss sie die Menge der Substanz im selben Sichtfeld angeben wie die Nährwertkennzeichnung, aber separat, beispielsweise unter der Nährwerttabelle.
Wiederholung der Nährwerte auf der Schauseite
Auf einer Vielzahl von Verpackungen finden Verbraucher zusätzlich zur klassischen Nährwertkennzeichnung in Tabellenform auf der Schauseite eine andere Form der Nährwertkennzeichnung. Sie ist freiwillig, unterliegt aber trotzdem rechtlichen Regelungen:
Sie darf sich auf den Brennwert – also eine Kalorienangabe – beschränken oder sie umfasst den Brennwert zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz. Die Angaben beziehen sich entweder auf 100 Gramm/100 Milliliter oder auf eine Portion. Wenn sie für eine Portion berechnet sind, muss der Brennwert zusätzlich für 100 Gramm oder 100 Milliliter gekennzeichnet sein.
Zusätzlich dürfen die Nährwerte in Prozent der Referenzwerte angegeben werden. Dann ist die Erklärung „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400kJ/2000kcal)“ vorgeschrieben.
Nutri-Score: Vereinfachte Farbskala für den schnellen Überblick
Seit 2020 ist immer mehr Etiketten der Nutri-Score aufgedruckt: eine fünfstufige Farbskala, die verschiedene Nährwerte und Eigenschaften eines Lebensmittels zusammenfasst und das Ergebnis von grün (A=gut) bis rot (E=weniger gut) darstellt.
Zur Berechnung des Nutri-Score werden der Energiegehalt und die Mengen an gesättigten Fettsäuren, Salz und Zucker negativ gewertet, während Ballaststoffe, Eiweißgehalt sowie der Anteil an Obst, Gemüse und Nüssen als positive Faktoren in die Bewertung einfließen. Er eignet sich für alle verarbeiteten Lebensmittel, die eine Nährwerttabelle tragen, egal ob Fertigpizza oder Nuss-Nougat-Creme. Auch auf unverarbeiteten Lebensmitteln wie frischem Obst, Gemüse oder Honig darf der Nutri-Score stehen, sofern eine freiwillige Nährwertkennzeichnung vorhanden ist. Alkoholhaltige Getränke ab 1,2 Volumenprozent dürfen keinen Nutri-Score tragen.
Der Nutri-Score wurde von unabhängigen Ernährungswissenschaftler:innen entwickelt und darf in Deutschland seit November 2020 zusätzlich zur Nährwerttabelle aufgedruckt werden. Hersteller müssen dabei die Vorgaben des Markeninhabers – einer Behörde im Geschäftsbereich des französischen Gesundheitsministeriums – erfüllen, beispielsweise bei der Berechnung des Wertes.
Lebensmittel ohne Nährwertkennzeichnung
Einige Lebensmittel sind von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung ausgenommen. Beispielsweise müssen auf alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol und auf unverarbeiteten sowie unverpackten Lebensmitteln auch in Zukunft keine Nährwerte angegeben sein.
Folgende Lebensmittel sind von der Verpflichtung zur Nährwertdeklaration ausgenommen:
- Lose Ware und Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden
- Unverarbeitete Produkte, die nur aus einer Zutat bestehen, zum Beispiel Kartoffeln oder unverarbeitetes Fleisch
- Produkte, die einer Reifungsbehandlung unterzogen wurden und nur aus einer Zutat bestehen, zum Beispiel getrocknete Tomaten oder getrocknete, fermentierte Fleischstücke (Beef Jerkey)
- Wasser mit oder ohne Kohlensäure, auch aromatisiertes Wasser
- Kräuter, Gewürze, Salz und Tafelsüßen
- Kaffee (ganze Bohnen und gemahlen, auch entkoffeiniert), Kaffee- und Zichorienextrakte
- Tee, auch Teeextrakte, löslicher und Instant-Tee, wenn diesem außer Aromen keine weiteren Zutaten zugefügt wurden
- Essig und Essigersatz
- Aromen, Lebensmittelzusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Enzyme
- Gelatine und Gelierhilfen für Konfitüre
- Hefe
- Kaugummi
- Lebensmittel, deren Verpackung kleiner ist als 25 Quadratzentimeter
- Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen vom Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden
- Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die einheitliche Nährwertkennzeichnung ermöglicht Verbraucher:innen eine gute Orientierung beim Einkauf. Sie können sich bei verpackten Lebensmitteln über enthaltenen Mengen an Zucker, Fett oder Salz informieren. Allerdings schwächt die lange Liste an Ausnahmen die Transparenz. Insbesondere die Ausnahme für alkoholische Getränke ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und sollte aufgehoben werden.
Für den schnellen Überblick kann der Nutri-Score eine Hilfe sein. Da er freiwillig ist, wird er aber nur auf einem Teil der Lebensmitteln zu finden sein, sodass Verbraucher:innen auch weiterhin viele Produkte nicht miteinander vergleichen könnten. Aus unserer Sicht sollte der Nutri-Score verpflichtend eingeführt werden. Dies müsste im Europarecht verankert werden
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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