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Initiative „Tierwohl“ ist keine Garantie für Fleisch von glücklichen Tieren

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Initiative „Tierwohl“ ist keine Garantie für Fleisch von glücklichen Tieren

Qualvolle Enge, verwahrloste Tiere: Immer mehr Verbraucher stören sich an solchen Bildern in den Medien und lehnen „billige Massenproduktion“ in der Fleischproduktion ab. Bio-Produkte sind vielen Käufern aber zu teuer. Bislang gibt es kein gesetzlich geregeltes Label für Produkte aus artgerechter Tierhaltung. Vertreter aus Industrie und Handel haben die Initiative „Tierwohl“ ins Leben gerufen, die die Bedingungen in der Tierhaltung verbessern sollen.  

So funktioniert‘s

Beteiligt an der Initiative sind 85 Prozent der großen Handelsunternehmen, darunter Aldi, Lidl, Edeka und Rewe. Sie zahlen 6,25 Cent pro Kilogramm Fleisch in einen Fond. Aus diesem Fond werden Landwirte bezahlt, die für ihre Schweine oder ihr Geflügel einige Basiskriterien oder weitere freiwillige Zusatzkriterien erfüllen. Unter anderem ist für jeden teilnehmenden Betrieb ein Qualitätssicherungssystem vorgeschrieben. Dies sind als Pflichtanforderungen zum Beispiel zehn Prozent mehr Platzangebot sowie ein jährlicher Stallklimacheck. Dazu können freiwillig weitere Kriterien gewählt werden – zum Beispiel mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere. Ein Großteil der Anforderungen geht allerdings nur minimal über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Zudem bedeutet es nicht, dass die Handelsunternehmen ihr Fleisch auch von den geförderten Betrieben beziehen. Nur für Geflügelfleisch ist vorgesehen, dass Produkte aus teilnehmenden Betrieben ab 2018 gesondert gekennzeichnet werden.    

Durch die Auswahlmöglichkeiten kann das Niveau des „Tierwohls“ von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein.

 

Käufer können bei der Initiative „Tierwohl“ nicht klar erkennen, welches Fleisch aus tiergerechter Haltung stammt. Das kann bei Verbrauchern zu Verärgerung oder zu falschen Vorstellungen führen, wie Anfragen bei Lebensmittelklarheit zeigen. Zudem liegen die Minimalanforderungen der Initiative nur minimal über den gesetzlichen Standards.

Aus unserer Sicht können freiwillige Siegel und Initiativen keine gesetzliche Regelung ersetzen. Die Verbraucherzentralen fordern eine EU-weit einheitliche, mehrstufige Kennzeichnung, die staatlich kontrolliert wird – etwa analog der Eierkennzeichnung.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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