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Gourmet, Deluxe, Premium – reine Werbebegriffe?

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Gourmet, Deluxe, Premium – reine Werbebegriffe?

Längst gibt es sie nicht mehr nur im Feinkostladen: Lebensmittel mit „Gourmet-“, „Premium-„ und „Deluxe-“Auslobung stehen inzwischen in jedem Supermarkt und sogar in Discountern. Doch was zeichnet solche Lebensmittel überhaupt aus? Ist der höhere Preis immer gerechtfertigt?

Keine verbindlichen Vorgaben für „Premium“ und „Deluxe“

Anfragen bei Lebensmittelklarheit zeigen, dass Verbraucher:innen mit Begriffen wie „Premium“ oder „Spitzenqualität“ eine besondere Qualität erwarten. Rechtlich gibt es aber keine klaren Vorgaben für solche Begriffe. Generell gilt, dass Informationen und Werbung für Lebensmittel nicht täuschen dürfen. Für einige Lebensmittelgruppen sind die genannten oder ähnliche Hervorhebungen aber in den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission konkreter beschrieben. Sie bieten einen guten Anhaltspunkt, auch wenn sie nicht rechtsverbindlich sind.

Beispielsweise beschreiben die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, dass Fleischerzeugnisse mit hervorhebenden Hinweise wie „Spitzenqualität“, „Delikatess-“ „Feinkost“, „extra“ oder ähnlichem sich von üblichen Fleischerzeugnissen unterscheiden sollten. Neben einem „hohen Genusswert“ sollte beispielsweise der Anteil an Muskelfleisch höher liegen. Anbieter sollten in solchen Produkten zudem kein Separatorenfleisch oder anderes Restfleisch verwenden.

Auch bei Feinkostsalaten führen die Leitsätze Qualitätskriterien für hervorhebende Hinweise auf. So zeichnen sich beispielsweise die Delikatess-Varianten von Fleisch- und Geflügelsalat durch einen höheren Fleischanteil aus und entsprechend der Delikatess-Heringssalat durch einen höheren Fischanteil.

Für Lebkuchen ist in den Leitsätzen für Feine Backwaren eine Definition für hervorhebende Bezeichnungen wie „fein“ und „edel“ beschrieben. So sollten Lebkuchen mit derartigen Hervorhebungen einen höheren Nuss- oder Mandelanteil enthalten als übliche Lebkuchen.

Die Leitsätze für Puddinge und andere Desserts regeln hervorhebende Hinweise für Schokoladenpudding, Mousse au Chocolat und Fruchtdesserts. Entsprechend beworbene Desserts sollten einen Mindestanteil an Schokolade oder Kakao beziehungsweise Früchten enthalten.

„Gourmet-Pralinécrème“ aus Zucker und Palmöl

Problematischer ist die Werbung bei Lebensmittelgruppen, die in keinen Leitsätzen geregelt sind. Beispielsweise werden zuckerreiche Aufstriche oder nicht in den Leitsätzen geregelte Desserts als „Pralinécrème“ bezeichnet oder mit „Gourmet-“, „Deluxe“ oder „Finest Cuisine“ beworben. Der Blick in die Zutatenlisten zeigt aber: Häufig bestehen solche Produkte aus üblichen industriellen Zutaten wie Glukosesirup, Magermilchpulver, Palmöl und Weizenmehl. Nicht selten sparen Hersteller gleichzeitig an hochwertigen Zutaten, ohne dass dies auf den ersten Blick zu erkennen ist. Verbraucher:innen irritiert häufig auch, wenn diese „hochwertigen“ Lebensmittel viele Zusatzstoffe wie Emulgatoren, Stabilisatoren und Backtriebmittel enthalten, ebenso Aroma.

Die Beispiele und Anfragen bei Lebensmittelklarheit zeigen, dass Produkte, die mit hervorhebenden Begriffen wie „Premium“, „Gourmet“ und „Deluxe“ beworben werden, nicht immer die Erwartung der Verbraucher:innen erfüllen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Unternehmen, die mit solchen Begriffen werben, erläutern, durch welche Zutaten, Rezeptur oder Herstellungsweise sich ihr Produkt vom Durchschnitt abhebt. Ist das nicht der Fall, sollten sie auf eine hervorhebende Werbung verzichten. 
Verbraucher:innen, die sich von schwammigen Werbebegriffen nicht täuschen lassen wollen, bleibt ansonsten nur, schon beim Einkauf genau hinzuschauen. Insbesondere die Zutatenliste gibt konkrete Informationen, welche Zutaten und Zusatzstoffe verwendet wurden. Für beworbene und charakteristische Zutaten ist auch die Menge angegeben.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Detlef Schneider
01.01.2023 - 16:01

Das fällt besonders bei Supermärkten und Diskauntern auf, die vor Festtagen gerne mit diesen Bezeichnungen dem Kunden das Produkt schmackhaft machen wollen, und so wohl auch einen höheren Preis rechtfertigen wollen.

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