Zuckeralkohole in Getränken
Frage
Ich habe in einem Artikel gelesen, dass Zuckeralkohole in Getränken erlaubt sind. In einem anderen Bericht steht jedoch, dass Zuckeralkohole in Getränken nicht erlaubt sind. Welche Aussage stimmt nun?
Antwort
Zuckeralkohole sind, von einer Ausnahme abgesehen, in Getränken nicht zulässig.
Die Zuckeralkohole, auch Zuckeraustauschstoffe oder mehrwertige Alkohole genannt, zählen zu den Süßungsmitteln, die – vorwiegend in kalorienreduzierten Lebensmitteln – als Zuckerersatz zum Einsatz kommen. Im Gegensatz zu den Süßstoffen wie Saccharin oder Cyclamat sind sie nicht kalorienfrei, aber kalorienärmer als Zucker. Sie werden mit 2,4 Kilokalorien pro Gramm berechnet. Da sie größeren Mengen abführend wirken können, ist ihr Einsatz in Getränken grundsätzlich nicht zulässig.
Zu den Zuckeralkoholen zählen:
• Sorbit (E 420)
• Mannit (E 421)
• Isomalt (E 953)
• Maltit (E 965)
• Lactit (E 966)
• Xylit (E967)
• Erythrit (E 968)
• Polyglycitolsirup (E 964)
Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot gilt für Erythrit: Dieser Zuckeraustauschstoff darf in aromatisierten, kalorienreduzierten Getränken als Geschmacksverstärker eingesetzt werden, aber nicht zum Süßen. Die Höchstmenge liegt bei 16 Gramm pro Liter.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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