Fragen & Antworten

Warum muss Ketchup mit Sucralose keinen Warnhinweis tragen?

Teasertitel
Warum muss Ketchup mit Sucralose keinen Warnhinweis tragen?

Frage 

In einem Ketchup „ohne Zucker“ ist das Süßungsmittel Sucralose enthalten. Dieses sollte man aus gesundheitlichen Gründen nicht stark erhitzen. Warum findet man auf der Packung keinen Warnhinweis?

Antwort

Es ist richtig, dass Sucralose nicht auf Temperaturen über 120 Grad Celsius erhitzt werden sollte, weil dabei gesundheitsschädliche Stoffe entstehen können. Das Süßungsmittel ist überwiegend für Lebensmittelgruppen erlaubt, die nicht erhitzt oder nur erwärmt werden. Ein Warnhinweis ist nicht vorgeschrieben.

Sucralose ist ein Süßungsmittel, das als Zusatzstoff zugelassen ist. Dieser Zusatzstoff darf nur in bestimmten Lebensmitteln eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel kalorienreduzierte Konfitüren, Speiseeis und Süßigkeiten, aber auch Feinkostsalate, Suppen und Saucen sowie Obst- und Gemüsekonserven.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schließt aus verschiedenen Studien, dass bei Temperaturen über 120 °Celsius gesundheitsgefährdende Stoffe entstehen können. Bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln, aber auch beim Backen, Frittieren oder Braten zu Hause werden solche Temperaturen meist überschritten. Die ausführliche Risikobewertung von Sucralose in erhitzten Lebensmitteln ist noch nicht abgeschlossen. 

Die Expert:innen des BfR raten jedoch vorbeugend dazu, Lebensmittel mit Sucralose nicht zu stark zu erhitzen oder die Sucralose erst nach dem Erhitzen dazuzugeben.

Sucralose ist hauptsächlich in Lebensmittelgruppen erlaubt, die nicht erhitzt werden, beispielsweise Speiseeis, oder die nur erwärmt werden, zum Beispiel Saucen.

Trotzdem sind im Haushalt Situationen denkbar, in denen sucraloshaltige Lebensmittel anders als vorgesehen verwendet werden, beispielsweise wenn ein sucralosehaltiger Ketchup als Ersatz für eine Tomatensauce auf einer Pizza landet, die gebacken wird. 

Ein entsprechender Warnhinweis wie „nicht erhitzen“ ist für sucralosehaltige Lebensmittel nicht vorgeschrieben. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wäre dies jedoch sinnvoll, um Verbraucher:innen vor möglichen Gefahren zu schützen.

Aktuell wird der Zusatzstoff Sucralose von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu bewertet, der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 3.3 (7 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.