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Warum gibt es so viele E-Nummern?

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Warum gibt es so viele E-Nummern?

Frage

Warum sind so viele Zusatzstoffe in Lebensmitteln erlaubt? Und wer lässt diese zu?

Antwort

Stark verarbeitete Lebensmittel kommen in der Regel nicht ohne Zusatzstoffe aus. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist für die verschiedenen Lebensmittel(gruppen) detailliert geregelt, zum Teil mit Höchstmengen. Jeder neue Zusatzstoff durchläuft ein vorgeschriebenes Zulassungsverfahren und wird von der EU-Kommission zugelassen.

Auf verarbeiteten Lebensmitteln stehen in der Zutatenliste häufig mehrere Zusatzstoffe oder E-Nummern. Insgesamt sind über 300 Zusatzstoffe zugelassen. Dadurch kann der Eindruck entstehen, Hersteller könnten nach Belieben Zusatzstoffe in ihre Lebensmittel mischen. Das ist tatsächlich nicht der Fall. Zusatzstoffe und deren Zulassung sind detailliert geregelt. 

Neue Zusatzstoffe werden durch die EU-Kommission zugelassen. Für die Zulassung müssen sie

  • gesundheitlich unbedenklich
  • technisch notwendig sein und
  • ihre Verwendung darf Verbraucher:innen nicht täuschen.

In der EU-Zusatzstoffverordnung ist für alle Lebensmittelgruppen und zum Teil für einzelne Lebensmittel aufgeführt, welche Zusatzstoffe diese enthalten dürfen, gegebenenfalls mit Höchstmengen.

Für weitgehend unverarbeitete Lebensmittel wie Obst, Fleisch und Milch sind keine oder nur wenige Zusatzstoffe zugelassen, zum Beispiel Konservierungsmittel für die Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten. Für Dessertspeisen und aromatisierte Getränke ist die Liste der möglichen Zusatzstoffe dagegen lang. Anhand der Zutatenliste können Sie erkennen, welche davon tatsächlich zum Einsatz kamen. Sie sind mit der Klassenbezeichnung sowie entweder mit der Bezeichnung der Substanz oder mit der E-Nummer gekennzeichnet, zum Beispiel „Konservierungsstoff Sorbinsäure“ oder „Konservierungsstoff E 200“.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Frank
06.03.2024 - 16:05

Wenn "ihre Verwendung darf Verbraucher:innen nicht täuschen" gilt, sollte keine Bezeichnung der Art "E xxx" zulässig sein, sondern immer konkret der Zusatzstoff verständlich benannt werden.

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