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Wann darf ein Ibérico-Schinken "Pata Negra" heißen?

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Wann darf ein Ibérico-Schinken "Pata Negra" heißen?

Frage 

Ich habe einen Schinken gekauft, der auf der Rückseite als Spanischer Ibérico Schinken "Pata Negra" ausgelobt wird. Meines Wissens darf der Name Pata Negra aber in der EU nur noch geführt werden, wenn das Schwein zu 100 Prozent reine Rasse Ibérico ist. Die Auslobung "De Cebo" mit dem Hinweis auf 50 Prozent Ibérica, auf der Vorderseite sagt aber klar, dass es sich nicht um reinrassige Ibérico Schweine handelt, damit darf der Name Pata Negra in Deutschland nicht geführt werden, oder?

Antwort

Nur eine Handvoll Bezeichnungen und Namen für Schinken sind EU-weit geschützt, darunter auch einige Ibérico-Schinkensorten, beispielsweise der „Guijuelo“, der „Dehesa de Extremadura“ oder der „Los Pedroches“. Der Begriff „Pata Negra“ hingegen unterliegt laut EU-Recht keinem Bezeichnungsschutz.

In Spanien hingegen gibt es eine Verordnung, die verschiedene Qualitätsstufen von Ibérico-Schinken definiert. Die Verordnung legt unter anderem folgendes fest: 

  • Die Angabe „Ibérico“ ohne den Zusatz „100 %“ bezeichnet einen Schinken, der von Schweinen stammt, deren Gene zu mindestens 50 Prozent aus der Ibérico-Rasse stammen und die mit der Schweinerasse Duroc gekreuzt wurden.
  • Der Hinweis „De Cebo“ bedeutet der Verordnung zufolge, dass die Schweine mit Mastfutter gemästet wurden. 
  • Die Bezeichnung „Jamón ibérico de bellota“ steht für einen Schinken von reinrassigen Ibérico-Schweinen, die sich in freier Natur aufgehalten haben und nicht mit Mastfutter gemästet wurden. Eine Fütterung mit Eicheln, Gras und anderen natürlichen Ressourcen der Weide ist zulässig.
  • Die Angabe „Pata negra“ darf als Werbehinweis verwendet werden, aber nur für 100-prozentigen „Jamón ibérico de bellota“.

Die Verordnung gilt  nur in Spanien. Allerdings gibt es selbst in Spanien Kritik und Widerstand gegen die Verordnung, da der Begriff „Pata Negra“ im allgemeinen Sprachgebrauch für alle schwarzhufigen Ibérico-Schweine verwendet wird. 

Da die Verordnung nur in Spanien gilt, liegt aus unserer Sicht kein unmittelbarer Gesetzesverstoß vor. Wie für alle Lebensmittel gilt aber auch in diesem Fall das allgemeine Verbot der Täuschung. Aus unserer Sicht sind die Angaben auf der Verpackung zumindest widersprüchlich. Ob auch rechtlich eine Täuschung vorliegt, lässt sich nicht allgemein sagen, sondern sich nur anhand der konkreten Aufmachung überprüfen – im Zweifelsfall vor Gericht.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Michael
01.01.2022 - 13:40

Ein Pata negra (schwarzer Fuß) muss kein Iberico-Schwein sein. Diese Bezeichnung für Jamón ibérico ist in Spanien schon lange verboten.

Es gibt für den Jamon Iberico 4 Qualitätsstufen und 4 Etikettenfarben.

Die schlechteste ist Jamón ibérico de cebo. Das ist der Schinken, der in Deutschland üblicherweise als "Pata Negra" angeboten wird (sofern nicht was anderes dabei steht). In Spanien ist da am Knochen ein weißes Etikett. Das ist eine Kreuzung aus Duroc (die großen roten) und Iberico (die kleinen schwarzen). Diese Schweine werden ausschließlich in Ställen gehalten und ganz normal gefüttert, wie die rosa Hausschweine bei uns auch. Massentierhaltung. Allerdings ist der Schinken immer noch besser als das, was man als Schwarzwälder Schinken, Katen-Schinken, irgendwas-Schinken für sehr wenig Geld in jedem Discounter bekommt.

Die beste Qualität ist Jamón ibérico de bellota. Die trägt in Spanien ein schwarzes Etikett und kostet je nach Reifealter ab 140 Euro/kg aufwärts. 24 Monate sind die Mindestreifezeit, die immer am Knochen erfolgt. 48 Monate gereifter Bellota kostet etwa 250 Euro per kg (geschnitten, ein ganzer ist preiswerter).

Der Jamón ibérico muss grundsätzlich in Spanien geschnitten und verpackt werden. Importieren und in D schneiden und verpacken ist verboten (außer man verzichtet auf die Aufschrift Jamón ibérico). Erlaubt ist, einen ganzen Jamón ibérico zu importieren und unmittelbar vor dem Verkauf, z.B. an der Metzgerei-Theke, zu schneiden.

Serano-Schinken ist Schwindel. "Echten" Serano-Schinken bekommt man nur in Spanien (außer in Touristen-Hochburgen, da gibt es auch nur den Export-Müll). Für den Export werden importierte, zum Teil vorgereifte Schinken zweifelhafter Qualität irgendwo eingekauft und in Spanien fertiggereift, geschnitten und verpackt. Das ist der Serano, den es für wenig Geld in jedem Supermarkt und Discounter gibt. Finger weg! Der ist nicht besser als andere "Schinken" und ähnlich billig.

Die deutsche Wikipedia schreibt da übrigens ziemlichen Unsinn, besser die spanische Seite lesen bzw. von Google oder Deepl übersetzen lassen.

Wer in der Pfalz, in Baden oder im Saarland wohnt, der kann bequem über die Grenze nach Frankreich zum Einkaufen. Da gibt es echten Jamón ibérico de bellota [Bezugsquelle von der Redaktion entfernt].

Ich hoffe, ich konnte ein wenig zur Entwirrung beitragen.

Redaktion Lebensmittelklarheit
05.01.2022 - 09:10

„Vielen Dank für Ihre Ergänzungen. Der Werbehinweis „Pata negra“ ist in Spanien tatsächlich nicht als Bezeichnung für Schinken vorgesehen, darf aber als Werbehinweis für „Jamón ibérico de bellota“ verwendet werden. Wir haben dies in unserem Artikel korrigiert. 
Die Bezeichnung „Jamón Ibérico“ ist zwar in Spanien, nicht aber EU-weit geschützt. Aus unserer Sicht ist es daher möglich, dass ein Ibérico-Schinken in Spanien hergestellt und in Deutschland geschnitten und verpackt wird.“

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