Das ärgert beim Einkauf:

Buchonia Bio-Hinterschinken

Aufmachung mit Hinweis auf traditionelle Zubereitung lässt keinen „aus Schinkenteilen zusammengefügten“ Schinken erwarten.
getaeuscht

Die Aufmachung der Vorderseite lässt keinen „aus Schinkenteilen zusammengefügten“ Schinken erwarten. Insbesondere die Werbung mit „traditioneller Zubereitung“ passt nicht zu einem solchen zusammengefügten Schinken. Der Hersteller sollte auf die Werbung verzichten.    

Auf dem Label der Vorderseite prangt groß die Produktbezeichnung "Hinterschinken" ohne weitere Zusätze. Das Bild suggeriert dem Käufer, dass es sich um gewachsenen Schinken handelt. Verstärkt wird der Eindruck noch durch den Hinweis: "Ausgesuchte Rohstoffe und eine traditionelle Zubereitung machen diese Bio-Spezialität zu einem vollendeten Genuss." Das Zutatenlabel auf der Rückseite ist relativ klein überschrieben: "Bio-Hinterschinken gekocht, aus Schinkenteilen zusammengefügt", also kein gewachsener Schinken, wie das Label auf der Vorderseite suggeriert und schon gar keine traditionelle Zubereitung.
Verbraucher aus Wernau vom 16.06.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbung mit „traditioneller Zubereitung“ passt nicht zu einem Schinken, der aus Schinkenteilen zusammengefügt wurde. Der Hersteller sollte auf die Werbung verzichten.

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite des Schinkens sind unter dem Markennamen „Buchonia“ prominent der Produktname „Hinterschinken“ sowie eine Abbildung zusammengerollter Schinkenscheiben aufgedruckt. Unten finden sich das deutsche Bio-Siegel sowie der Hinweis „Ausgesuchte Rohstoffe und eine traditionelle Zubereitung machen diese Bio-Spezialität zu einem vollendeten Genuss.“ Die Bezeichnung auf der Rückseite zeigt, dass es sich um einen „Bio-Hinterschinken gekocht, aus Schinkenteilen zusammengefügt“ handelt.   

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

In den Leitsätzen für Fleischerzeugnisse ist geregelt, dass Schinken, der aus einzelnen, größeren Schinkenteilen von mehr als 250 Gramm wie Ober- und Unterschale maschinell zusammengefügt wurde, den Zusatz „aus Schinkenteilen zusammengefügt“ tragen sollten. 

Die Leitsätze beschreiben zudem, dass Zusätze zur Bezeichnung, die auf eine traditionelle handwerkliche Herstellung hinweisen, nur für Erzeugnisse verwendet werden sollten, bei denen die Schinkenteile im „natürlichen gewebsmäßigen Verband“ bleiben. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hinweis „Ausgesuchte Rohstoffe und eine traditionelle Zubereitung machen diese Bio-Spezialität zu einem vollendeten Genuss“ lässt keinen aus Schinkenteilen zusammengefügten Schinken erwarten. 

Fazit: 

Der Hersteller sollte auf die Werbung mit traditioneller Zubereitung verzichten.

Stellungnahme der dennree GmbH, Töpen

Kurzfassung:

Als Bio-Lebensmittel erfüllt der „Buchonia Hinterschinken“ alle Voraussetzungen für Hinterschinken, wie sie in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse geregelt sind. Die Produktkennzeichnung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der Zusatz „aus Schinkenteilen zusammengefügt“ ist verständlich aufgeführt. Vor-würfe einer Täuschung über die Produktqualität können wir nicht nachvollziehen.