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Ursprungsland bei Äpfeln nur als QR-Code – ist das zulässig?

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Ursprungsland bei Äpfeln nur als QR-Code – ist das zulässig?

Frage 

Ich wollte deutsche Äpfel kaufen, da oftmals berichtet wird, dass andere Länder großzügiger mit Pflanzenschutzmitteln umgehen.
In meinem Discounter habe ich verpackte Äpfel in einem Beutel gekauft, bei denen als Herkunftsangabe nur ein QR-Code aufgedruckt war. Ich hatte beim Einkauf kein Smartphone dabei. Zuhause hat mein Sohn den Code gescannt: Herkunft Italien, Südtirol. 
Wenn ich das vor dem Kauf gewusst hatte, hätte ich die Äpfel nicht gekauft. Reicht ein QR-Code wirklich zur Angabe des Ursprungslandes aus?

Verbraucher aus Bingen vom 01.04.2026

Antwort

Nein, das reicht nicht. Pflichtinformationen müssen bei verpackten Lebensmitteln direkt auf der Verpackung stehen. Für Äpfel ist die Angabe des Ursprungslandes verpflichtend. Ein QR-Code reicht für diese Pflichtangabe nicht aus.  

Herkunftsangaben sind nicht für alle Lebensmittel verpflichtend. Für frische Äpfel müssen Hersteller aber das Ursprungsland angeben – wie auch für die meisten unverarbeiteten Obst- und Gemüsearten. 

Pflichtinformationen über Lebensmittel müssen leicht zugänglich sein. Bei verpackten Lebensmitteln müssen sie direkt auf der Verpackung stehen. „Leicht zugänglich“ bedeutet, dass der Umweg über einen QR-Code in der Regel nicht erlaubt ist. Denn hierfür benötigen Sie ein Smartphone, das den QR-Code lesen kann. 

Bei lose angebotenen Äpfeln müssen Anbieter die Information auf andere Weise sicherstellen, beispielsweise auf einem Schild neben der Ware.

In beiden Fällen ist  ein QR-Code zur Kennzeichnung nicht vorgesehen. 

Übrigens: Eine Ausnahme gilt für Zutatenlisten und Nährwerte von Wein: Diese sind erst seit Ende 2023 EU-weit vorgeschrieben. Der Gesetzgeber hat hierfür festgelegt, dass Anbieter das Zutatenverzeichnis sowie die Nährwerte über einen QR-Code zur Verfügung stellen können. Nur die Kilokalorien müssen sie direkt aufs Etikett drucken. 

Auch zusätzliche, freiwillige Informationen dürfen Anbieter über einen QR-Code bereitstellen. Dies können beispielsweise Informationen über den Anbau, das Unternehmen oder – bei verarbeiteten Lebensmitteln – über die Herstellung sein.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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