Fragen & Antworten

Schleichwerbung bei Youtube für ein Nahrungsergänzungsmittel

Teasertitel
Schleichwerbung bei Youtube für ein Nahrungsergänzungsmittel

Frage

Ein bekannter Youtuber hat ein Video über sein Abnehmen gemacht, in dem er mehrfach ein Nahrungsergänzungsmittel erwähnt. Es ist bekannt, dass er eine Kooperation mit dem Hersteller hat. Zum Teil kennzeichnet er dies als Werbung, zeigt die Produkte aber auch ohne Werbe-Hinweis prominent und gut lesbar im Hintergrund. Ist das so zulässig? 
Zusätzlich suggeriert er meiner Meinung nach stark, dass eine Substitutierung mit Nahrungsergänzungsmitteln erstrebenswert ist bzw. grundsätzlich in der Bevölkerung ein Mangel vorliegt; dabei wird sogar ein Arzt herangezogen.
Ist das so in dieser Form in Ordnung bzw. entspricht dies dem rechtlichen Rahmen? Und kann man Aussage zu einem (generellen) Vitamin-D-Mangel so überhaupt treffen, wo doch zum Beispiel beim Robert-Koch-Institut angegeben wird, dass eigentlich keine Substituierung nötig sei?

Antwort

Wenn Influencer:innen Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel machen und dafür Geld oder andere Gegenleistungen erhalten, müssen sie dies klar als Werbung kennzeichnen. Andernfalls liegt eine unerlaubte Produktplatzierung oder Schleichwerbung vor. Ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist gegeben, wenn der werbliche Charakter des Beitrags nicht klar zu erkennen ist. Die Verpflichtung, Produktplatzierung zu kennzeichnen sowie das Verbot von Schleichwerbung sind auch im Telemediengesetz sowie dem Medienstaatsvertrag verankert.

Erwähnt ein(e) Influencer:in ein Produkt hingegen ohne kommerzielle Absichten, zählt dies als Meinungsäußerung und er oder sie verstößt nicht gegen das Gesetz. Ob die Kennzeichnung in dem von Ihnen genannten Fall ausreichend ist, lässt sich schwer beurteilen und muss gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden.

Zudem müssen Influencer die Health-Claims-Verordnung einhalten, wenn sie im Rahmen einer Kooperation gesundheitsbezogene Aussagen im Zusammenhang mit einem konkreten Produkt machen. In diesem Fall dürfen sie nur ausdrücklich zugelassene Angaben verwenden. Für Vitamin D sind beispielsweise folgende Angaben zugelassen: „Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“ oder „Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei“. Auch hier lässt sich die Frage, ob eine Aussage erlaubt ist, nur im Einzelfall anhand des konkreten Videos klären, im Zweifel vor Gericht.

Allgemeine Aussagen zu Vitaminmangel sind im Rahmen eines persönlichen Videos nicht grundsätzlich verboten, selbst wenn sie der gängigen wissenschaftlichen Meinung widersprechen. Wird die Aussage aber in einem Video getroffen, das der Verkaufsförderung dient, beispielsweise im Rahmen einer Kooperation, könnten sie gegebenenfalls als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe gewertet werden.

Werbung bei Youtube und in sozialen Medien ist extrem schnelllebig. Bis ein Abmahn- oder Gerichtsverfahren angestoßen und beendet ist, dauert es eine gewisse Zeit. Bis dahin haben Influencer:innen ihr Publikum längst erreicht und die Beiträge wieder entfernt oder geändert. So werden werbewirksame Beiträge oft nur für kurze Zeit geschaltet und können daher kaum dokumentiert und zur Anklage gebracht werden.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit müssen sich die zuständigen Behörden stärker und systematisch mit dem Thema befassen, um die Vielzahl an unzulässigen Beiträgen einzudämmen. Verbraucher:innen bleibt bis dahin nur, Beiträge über Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel in den sozialen Medien kritisch zu hinterfragen und auch Kinder und Jugendliche für die Problematik zu sensibilisieren. Haben Sie den Verdacht, dass eine Werbung unzulässig ist, sollten Sie dies den Behörden melden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.3 (7 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.