Fragen & Antworten

Muss Maltodextrin immer gekennzeichnet werden?

Teasertitel
Muss Maltodextrin immer gekennzeichnet werden?

Frage

Habe ich es richtig verstanden: Wenn Maltodextrin nicht gentechnisch hergestellt wurde, ist es nicht deklarationspflichtig, aber gentechnisch verändertes Maltodextrin ist deklarationspflichtig?
Es ist so, dass ich von Maltodextrin Migräne bekomme.

Antwort    

Ist Maltodextrin als Zutat enthalten, muss es bei verpackten Lebensmitteln immer im Zutatenverzeichnis stehen. Die Substanz kommt allerdings auch als Trägerstoff von Aromen oder Vitaminen zum Einsatz und ist dann nicht kennzeichnungspflichtig. Davon unabhängig müssen gentechnisch veränderte Zutaten zusätzlich gekennzeichnet werden, sowohl bei verpackten als auch bei unverpackten Lebensmitteln.

Bei verpackten Lebensmitteln müssen alle Zutaten im Zutatenverzeichnis stehen, auch Maltodextrin – egal, ob es sich um normales Maltodextrin oder solches aus gentechnisch verändertem Mais handelt. Auch Aromen und Zusatzstoffe, die oft nur in geringer Menge enthalten sind, müssen aufgeführt werden. 

Nicht aufgeführt werden müssen hingegen Trägerstoffe von Aromen, Vitaminen oder Zusatzstoffen sowie Verarbeitungshilfsstoffe. Letztere werden nach der Herstellung wieder aus dem Lebensmittel entfernt. Da Maltodextrin einfach herzustellen, gut löslich und vielfältig einsetzbar ist, kommt es als Trägerstoff für Aromen oder Vitamine zum Einsatz. Der Trägerstoff ermöglicht die weitere Verarbeitung der Aromen oder Vitamine, indem es beispielsweise die Löslichkeit verbessert. Das bedeutet: Wird Maltodextrin als Trägerstoff eingesetzt, erfahren Sie es als Verbraucher:in nicht.   

Gentechnisch veränderte Zutaten müssen Anbieter gesondert kennzeichnen. Maltodextrin aus genetisch hergestelltem Mais müsste beispielsweise mit dem Hinweis „aus genetisch verändertem Mais hergestellt“ ergänzt werden. Auch dieser Hinweis ist aber nur für Zutaten erforderlich, nicht für Trägerstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe. 

Laut einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg sind bislang nur vereinzelt Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten auf dem Markt, überwiegend Süßigkeiten, Riegel und Snacks.   

Bei unverpackten Lebensmitteln, beispielsweise an der Bäckertheke oder im Restaurant ist keine vollständige Zutatenliste erforderlich. Hier erfahren Sie nur Informationen über Allergene und bestimmte Zusatzstoffe. Auch gentechnisch veränderte Zutaten müssen bei loser Ware gekennzeichnet werden. Sie erfahren bei unverpackten Lebensmitteln also nicht, ob herkömmliches Maltodextrin als Zutat verwendet wurde. Maltodextrin aus genetisch verändertem Mais hingegen muss auch bei unverpackter Ware gekennzeichnet werden, wenn es als Zutat enthalten ist.

Wird Maltodextrin als Trägerstoff eingesetzt, erfahren Sie das als Verbraucher:in nicht, egal, ob herkömmliches Maltodextrin verwendet wurde oder solches aus genetisch verändertem Mais. Das gilt sowohl für verpackte als auch für lose Ware.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 3.6 (8 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.