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Kennzeichnung von Blut in Lebensmitteln

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Kennzeichnung von Blut in Lebensmitteln

Frage

Anknüpfend an den Beitrag bzgl. "Schweineprotein": Ich finde es eine unglückliche Regelung, dass die Zugabe von Blutbestandteilen unter dem Begriff "...protein" versteckt werden kann. Insbesondere aus religiösen Gründen hätte ein nicht unbedeutender Teil der Gesellschaft ein Interesse daran, hierüber in allgemeinverständlicher Weise informiert zu werden (Muslime, aber auch Zeugen Jehovas). Gibt es noch andere Bezeichnungen auf Zutatenlisten, hinter denen sich potenziell Tierblut verbergen kann?

Antwort

Der Zusatz von Blut oder Blutbestandteilen ist in einer Reihe von Fleischerzeugnissen üblich, beispielsweise in Blutwurst, Rotwurst, Zungenwurst und Pasteten. Die Zutaten müssen dann im Zutatenverzeichnis klar benannt werden, beispielsweise als „Blut“ oder „Blutplasma“. Andere Bezeichnungen für Tierblut sind aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht zulässig.

Bezeichnungen von Lebensmitteln und Zutaten sollen es Verbraucher:innen ermöglichen, zu erkennen, um welche Art von Lebensmittel oder Zutat es sich handelt. Gibt es für eine Zutat keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung, müssen Anbieter entweder eine verkehrsübliche oder – falls diese ebenfalls nicht existiert – eine beschreibende Bezeichnung wählen. Sie dürfen keine Fantasiebezeichnung erfinden, um die Art der Zutat zu verschleiern.

In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse sind die Begriffe „Blut“, „Blutserum“ und „Blutplasma“ beschrieben. Diese Zutaten werden in einigen Fleischerzeugnissen verwendet und müssen dann als solche im Zutatenverzeichnis stehen. Hier muss auch die Tierart angegeben werden, sofern nicht alle Zutaten im Erzeugnis vom gleichen Tier stammen, beispielsweise „Schweineblut“ oder „Rinderblutplasma“.

Sind Zutaten hoch verarbeitet oder einzelne Substanzen daraus isoliert, so ist der Rohstoff, aus dem sie stammen, in der Zutatenliste häufig nicht mehr erkennbar. Beim „Schweineprotein“ als Zutat ist die Tierart zwar angegeben, aber nicht, aus welchem Teil des Schlachtkörpers das Protein stammt – somit kommen auch Blut oder Blutbestandteile als Ausgangsstoff in Frage.

Bei Reinsubstanzen wie Aminosäuren (Proteinbaustein), Vitaminen und Zusatzstoffen erfahren Verbraucher:innen in der Regel nicht einmal mehr, ob sie aus tierischen Quellen stammen. Diese können nur durch eine Kennzeichnung als vegetarisch oder vegan ausgeschlossen werden.

Dennoch gilt: Werden Blutbestandteile als solche eingesetzt, stehen sie eindeutig benannt im Zutatenverzeichnis.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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