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Kann Spuren eines Allergens enthalten

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Kann Spuren eines Allergens enthalten

Frage

Wenn auf einem Produkt die freiwillige Angabe "kann Spuren von ... enthalten" steht, darf das Produkt dann trotzdem als laktose- oder glutenfrei gekennzeichnet sein, weil keine laktose- beziehungswese glutenhaltige Zutaten enthalten ist? Oder darf diese Kennzeichnung dann nicht erfolgen, weil der Hersteller nicht weiß, ob der Grenzwert von weniger als 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm beziehungsweise höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm erreicht ist. Oder geht man davon aus, dass diese Grenzwerte durch Kreuzkontaminationen nicht erreicht werden?

Antwort

Die Rechtslage ist bei den Kennzeichnungen „glutenfrei“ und „laktosefrei“ etwas unterschiedlich:

Die Angabe „glutenfrei“ ist in einer EU-Verordnung für alle Lebensmittelgruppen klar geregelt. Demnach ist der Hinweis nur zulässig, wenn das Lebensmittel höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthält. Die Einhaltung dieses Grenzwertes muss der Hersteller garantieren.

Etwas anders sieht es bei der Angabe „laktosefrei“ aus. Hier gibt es nur für einige Lebensmittelgruppen rechtliche Regelungen, beispielsweise für Milch und Milchprodukte.

Da es unterschiedliche Spurenhinweise gibt, sind nach unserer Sicht vier Fälle zu unterscheiden:

  1. Der Spurenhinweis „kann Spuren von Gluten oder glutenhaltigem Getreide enthalten“ widerspricht sich mit der Angabe „glutenfrei“. Das Aufdrucken beider Hinweise auf einem Lebensmittel ist daher aus unserer Sicht irreführend. Dieser Ansicht ist auch der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS). Speziell für Hafer ist bekannt, dass es häufig zu Kreuzkontaminationen, also Verunreinigungen durch glutenhaltiges Getreide, kommt. In der EU-Verordnung ist daher explizit erwähnt, dass Anbieter bei Hafer eine Kreuzkontamination ausschließen müssen.
     
  2. Anders wäre es, wenn der Spurenhinweis „Kann Spuren von Weizen enthalten“ in Kombination mit dem Hinweis „glutenfrei“ aufgedruckt wäre. Da eine Weizenunverträglichkeit nicht gleichzusetzen ist mit einer Glutenunverträglichkeit, ist dies eine sinnvolle Information. Sie muss aber zutreffen – das heißt, trotz möglicher Spuren von Weizen sind nicht mehr als 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthalten.
     
  3. Der Hinweis „Kann Spuren von Laktose enthalten“ in Kombination mit der Angabe „laktosefrei“ wäre unserer Ansicht nach widersprüchlich und daher irreführend.
     
  4. Der Hinweis „Kann Spuren von Milch enthalten“ bezieht sich dagegen nicht explizit auf Laktose, sondern auf jegliche Milchbestandteile. Es gibt zahlreiche Lebensmittel, die zwar Milchbestandteile enthalten, aber trotzdem laktosefrei sind. Viele Menschen vertragen keine Laktose, können aber problemlos laktosefreie oder -arme Milchprodukte essen. Die Hinweise „laktosefrei“ und „Kann Spuren von Milch enthalten“ widersprechen sich daher aus unserer Sicht nicht.   

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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