Hinweis „Kann Nüsse enthalten“
Frage
In der Vergangenheit stand auf Lebensmitteln (z.B. Schokolade) häufig der Hinweis “kann Spuren von Nüssen enthalten“. Für viele Allergiker waren die Lebensmittel trotzdem unbedenklich. Neuerdings steht bei diesen Lebensmitteln häufig der Hinweis „kann Nüsse enthalten“. Wo liegt hier der Grund? Ist das Risiko gegenüber früher erhöht?
Verbraucher aus Goch vom 06.04.2026
Antwort
Hinweise wie „kann Spuren von … enthalten“ oder „kann … enthalten“ sind rechtlich nicht geregelt. Ein solcher Hinweis gibt keine Auskunft über die Menge oder das Risiko von möglicherweise enthaltenen Allergenen. Er darf sich ausschließlich auf Bestandteile beziehen, die nicht gemäß Rezeptur, sondern unbeabsichtigt durch Verunreinigung ins Lebensmittel gelangen.
Der Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“ steht seit vielen Jahren auf den Etiketten und ist überwiegend bekannt. In den vergangenen Jahren ist neben diesem bekannten Hinweis zunehmend der Wortlaut „Kann … enthalten“ zu finden. Die Hinweise sollen Hersteller auch vor Haftungsansprüchen schützen.
Wie Ihre und weitere Anfragen bei Lebensmittelklarheit zeigen, wirft der veränderte Wortlaut Fragen auf – beispielsweise, ob die Hinweise gleichbedeutend sind oder ob Verbraucher:innen beim Hinweis „Kann Nüsse enthalten“ größere Mengen Nüsse erwarten als beim Hinweis „Kann Spuren von Nüssen enthalten“.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es ungünstig, wenn Hersteller für die gleiche Information unterschiedliche Formulierungen wählen. Eine rechtliche Regelung zu unbeabsichtigten Verunreinigungen von Lebensmitteln mit allergenen Stoffen ist aus unserer Sicht überfällig.
Die Lebensmittelinformationsverordnung sieht vor, dass die Europäische Kommission hierzu Durchführungsrechtsakte erlässt. Dies ist bis heute nicht geschehen. Unserer Ansicht nach muss insbesondere festgelegt werden, wann ein solcher „Spurenhinweis“ verpflichtend ist – nur dann ist er für Verbraucher:innen auch verlässlich. Die Kennzeichnung sollte möglichst an Schwellenwerte gebunden werden, die sicherstellen, dass Allergiker ausreichend geschützt sind. Auch der Wortlaut sollte rechtlich verbindlich sein. Eine Verbraucherforschung sollte ermitteln, welche Formulierung eindeutig ist und von Betroffenen am besten verstanden wird.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Muss ich befürchten, dass bei der Angabe „kann Nüsse enthalten“ auch Erdnüsse enthalten sein könnten, wenn dies nicht explizit aufgeführt wird, oder ist das ausgeschlossen, weil Erdnüsse keine echten Nüsse, sondern Hülsenfrüchte sind?
Wenn der Hersteller Erdnüsse zugibt, muss er sie im Zutatenverzeichnis namentlich als „Erdnüsse“ aufführen und sogar hervorheben (gesetzlich geregelte Allergenkennzeichnung). Im Gegensatz dazu ist der Hinweis „Kann Nüsse enthalten“ rechtlich nicht geregelt. Er darf sich aber ausschließlich auf Bestandteile beziehen, die nicht gemäß Rezeptur, sondern unbeabsichtigt durch Verunreinigung ins Lebensmittel gelangen können.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist bei dem Hinweis „Kann Nüsse enthalten“ tatsächlich nicht ausgeschlossen, dass das Lebensmittel unbeabsichtigt Spuren von Erdnüssen enthält. Erdnüsse gehören zwar nicht zu den Schalenfrüchten, werden aber im Sprachgebrauch zu den Nüssen gezählt und sind auch in „Nussmischungen“ zum Teil enthalten. Aus unserer Sicht ist eine rechtliche Regelung zu unbeabsichtigten Verunreinigungen von Lebensmitteln mit allergenen Stoffen überfällig.
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