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Herkunft der Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung

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Herkunft der Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung

Frage 

Gemäß der Lebensmittel-Basis-Verordnung ist "die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln [...] in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen". 
Was bedeutet das konkret für die Gemeinschaftsverpflegung  in Restaurants, Mensen oder Kantinen? Müssen die Betreiber zum Beispiel genau nachweisen können, welche Rohstoffe (inklusive Angaben zum MHD, Lieferanten, Wareneingangsdatum) in die Speise auf meinem Teller eingeflossen sind?

Antwort

In der Gemeinschaftsverpflegung müssen Anbieter Verbraucher:innen gegenüber keine der von Ihnen genannten Informationen zur Verfügung stellen. Sie müssen zur Rückverfolgbarkeit aber gegenüber der Lebensmittelüberwachung nachweisen können, welche Lebensmittel aus welcher Lieferung sie für die Zubereitung ihrer Gerichte verwendet haben. 

Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln dient dazu, bei Problemen mit der Lebensmittelsicherheit schnellstmöglich eingreifen zu können. Stellt die Lebensmittelüberwachung beispielsweise gravierende Sicherheits- oder Hygieneprobleme bei einem Hersteller fest, können die betroffenen Lebensmittel auf allen Stufen des Handels vom Markt genommen werden. Umgekehrt kann die Überwachung bei Problemen, die erst in der Küche oder beim Verzehr auffallen, die Hersteller der Waren ermitteln und überprüfen.  

Gegenüber Verbraucher:innen sind Betreiber:innen von Restaurants, Mensen und Kantinen nur zu wenigen Informationen verpflichtet. So müssen die Anbieter über die in ihren Speisen enthaltenen Allergene informieren. Außerdem müssen sie einige Zusatzstoffe deklarieren. Diese Angaben müssen den Gerichten eindeutig zuzuordnen sein. 

Anders sieht es mit Informationen, beispielsweise zu Herkunft, Mindesthaltbarkeitsdatum und Lieferanten der einzelnen Zutaten aus. Hier besteht keine Verpflichtung, die Informationen an die Gäste weiterzugeben. In Einzelfällen machen Anbieter freiwillig Angaben, beispielsweise zur Herkunft von Fleisch, Fisch oder Wein.   

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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