Fragen & Antworten

Glutenfreie Chips mit Gerste

Teasertitel
Glutenfreie Chips mit Gerste

Frage

Früher waren in der Zutatenliste meiner Lieblingschips keine glutenhaltigen Zutaten aufgeführt. Ich hatte es also auf meiner "Erlaubt-Liste". Nach dem letzten Verzehr bekam ich Symptome und prüfte daher die Zutatenliste auf Änderungen. Tatsächlich wird dort nun Gerste (in Hefeextrakt) genannt. Zugleich wird das Produkt jedoch als glutenfrei deklariert.
Da das Produkt Symptome auslöste, halte ich es für fraglich, ob es tatsächlich die 20-Milligramm-Grenze nicht überschreitet. Ist das so zulässig?

Antwort

Die Kennzeichnung „glutenfrei“ ist rechtlich geregelt und darf nur für Produkte verwendet werden, die nicht mehr als 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthalten. Dies wird in Stichproben von der Lebensmittelüberwachung überprüft.

Verwendet ein Hersteller – wie in Ihrem Fall – einen gerstehaltigen Hefeextrakt und möchte das Produkt dennoch als glutenfrei kennzeichnen, so muss er den Grenzwert für Gluten einhalten. Wenn die Gerste beispielsweise als Nährboden für die Hefe gedient hat und nur einen geringen Anteil im Lebensmittel ausmacht, ist es möglich, dass der Glutengehalt sehr gering ist. Bei dem von Ihnen genannten Produkt müsste das der Fall sein – andernfalls dürfte der Hersteller es nicht als „glutenfrei“ kennzeichnen.

Da Produkte aus Gerste – unabhängig vom Glutengehalt – immer als Allergen gekennzeichnet werden müssen, muss Gerste zusätzlich in der Zutatenliste genannt und hervorgehoben werden.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es allerdings nachvollziehbar, dass die Kennzeichnung irritierend ist. Ein glutenhaltiges Getreide in der Zutatenliste eines als „glutenfrei“ gekennzeichneten Lebensmittels wirft Fragen auf und kann Personen mit Allergien oder Unverträglichkeiten verunsichern. Aus unserer Sicht sollten Hersteller kein glutenhaltiges Getreide einsetzen, wenn sie ein Produkt als „glutenfrei“ kennzeichnen. Wenn sie es dennoch verwenden, sollten sie den Widerspruch auflösen, beispielsweise durch einen gesonderten Hinweis.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 3.2 (5 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.