Das ärgert beim Einkauf:

Kichererbsen beworben, aber hauptsächlich Linsen enthalten

Die „Poppadom Kichererbsen Chips Tom Yum Style“ bestehen unerwartet überwiegend aus Linsen. Kichererbsen machen nur 14 Prozent aus.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Produktname und die Abbildung von Kichererbsen lassen hauptsächlich Kichererbsen als Mehllieferant erwarten. Dass tatsächlich viermal mehr Linsen- als Kichererbsenmehl in den Chips steckt, ist bei der Verpackungsgestaltung nicht zu erwarten.
Die Anbieterfirma Kreyenhop & Kluge sollte den Produktnamen und die Abbildungen an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.

Die Poppadom Kichererbsen Chips Tom Yum Style sind betitelt als Kichererbsenchips. Sie enthalten aber 57 % Linsenmehl und nur 14 % Kichererbsenmehl. Linsen sind jedoch weder in der Produktbezeichnung genannt noch auf dem Bild der Verpackung abgebildet.
Verbraucherin aus Ehrenkirchen vom 18.09.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Kichererbsen herauszustellen, aber hauptsächlich Linsen zu verwenden, passt nicht. Das sorgt nachvollziehbar für Ärger. 

Darum geht’s:

Die Anbieterfirma nennt die Chips auf der Schauseite „Kichererbsen Chips“ und ergänzt die Geschmacksrichtung „Tom Yum Style“.
Abgebildet sind eine Kelle mit Kichererbsen, einige Chips, zwei Scampis, Limette, Salz und Kräuter. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet “Linsen-Kichererbsen-Knabbergebäck mit Tom Yum Geschmack, mit Zuckern und Süßungsmittel“. An erster Stelle der Zutatenliste stehen 57 % Linsenmehl, gefolgt von Palmöl, 14 % Kichererbsenmehl und Würzzutaten.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es bleibt unklar, warum der Anbieter Kichererbsen herausstellt, aber hauptsächlich Linsen verwendet. Aus unserer Sicht kann das verärgern, da die Gestaltung der Vorderseite etwas anderes verspricht. 

Fazit:

Die Anbieterfirma Kreyenhop & Kluge sollte den Produktnamen und die Abbildungen an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Kreyenhop&Kluge GmbH&Co.KG, Oyten

Kurzfassung:

Die Bonasia Poppadom Chips sind eindeutig gekennzeichnet: Auf der Vorderseite wird zwischen den Sorten unterschieden, eine detaillierte Produktbeschreibung ist an der Seite der Verpackung platziert und gibt vor dem Kauf Auskunft über die Zusammensetzung – ergänzt durch eine klare Zutatenliste mit Prozentangaben.