Maisterei.de entfernt Aussage und Allergenfilter „histaminarm“ für Brot
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Im Onlineshop Maisterei.de konnten Kaufinteressierte über einen „Allergenfilter“ Brot und Backwaren mit der Eigenschaft „histaminarm“ auswählen. Zu den Broten in dieser Kategorie zählte beispielsweise das Angebot „Maisterbrot“. Aus unserer Sicht ist die Angabe „histaminarm“ nicht akzeptabel, da es keinen verbindlichen Höchstgehalt für diese Angabe gibt. Der Anbieter hat den Shop überarbeitet, den kompletten „Allergenfilter“ entfernt und damit auch die Angabe „histaminarm“.
Beschwerde
Auf der Seite der Maisterei kann gezielt ein Filter hinsichtlich vielfältiger Unverträglichkeiten eingerichtet werden – so auch für histaminarme Backwaren. Die erste dabei aufgeführte ist das Maisterbrot. Schaut man sich die Zutatenliste davon genauer an, so stellt man fest, dass dieses (und leider auch die anderen Produkte) Zutaten enthält, die nach Referenzlisten für eine Histaminunverträglichkeit – wie der SIGHI-Liste – als allgemein unverträglich gelten. Ich bin selbst Betroffene und musste schon öfter erleben, wie durch unsaubere oder irreführende Kennzeichnungen starke Symptome entstehen. Daher empfinde ich es bei der Maisterei als fahrlässig, die Backwaren als histaminarm zu deklarieren, sowohl über den Filter als auch als Auszeichnung in der Produktbeschreibung.
Verbraucherin aus Dresden vom 15.10.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Ein Brot als „histaminarm“ zu bewerben, ist nicht sinnvoll und hilft Kaufinteressierten nicht weiter. Denn es gibt weder einen allgemeingültigen noch rechtlich festgelegten Höchstgehalt für diese Angabe.
Darum geht’s:
Der Onlineshop Maisterei.de ermöglicht Kaufinteressierten über einen „Allergenfilter“ Brot und Backwaren auszuwählen, darunter den Filter „histaminarm“. Bei Auswahl dieses Filters erscheint unter anderem das Angebot „Maisterbrot“. Auch weiter unten auf der Angebotsseite weist der Onlineshop auf Eigenschaften wie „histaminarm“, „fructosearm“ oder „eifrei“ hin.
Histamin ist ein Abbauprodukt der Aminosäure Histidin. Einige Lebensmittel enthalten natürlicherweise größere Mengen Histamin, vor allem fermentierte Lebensmittel. Der Gehalt kann sich bei der Lagerung erhöhen. Menschen mit Histaminintoleranz müssen histaminreiche Lebensmittel meiden.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren regelt die Verordnung die Kennzeichnung von Allergenen. Danach müssen die in einer Liste aufgeführten häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten gekennzeichnet werden. Histamin ist in der Liste nicht aufgeführt. Der Begriff „histaminarm“ ist gesetzlich nicht geregelt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Angabe und der Allergenfilter „histaminarm“ sind nicht sinnvoll: Zum einen gibt es keinen verbindlichen Höchstgehalt für diese Angabe und Histamin zählt nicht zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Des Weiteren sind Angaben zum Histamingehalt aus Sicht von Lebensmittelklarheit kaum umsetzbar. Histamingehalte können von Natur aus schwanken und bei der Herstellung und/oder Lagerung verändern.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass Maisterei.de mit weiteren Angaben wie „fructosearm“ wirbt, die ebenfalls nicht definiert ist. Auch die auf allergene Zutaten bezogenen Begriffe wie „weizenfrei“ und „mandelfrei“ sind kritisch zu sehen, da es hierfür ebenfalls keine Grenzwerte gibt. Der Hersteller wirbt außerdem mit Vitaminen und Mineralstoffen für das Maisterbrot. Informationen zu den jeweils enthaltenen Mengen fehlen jedoch.
Fazit:
Der Anbieter sollte bei seinen Produktangeboten auf die Angabe „histaminarm“ verzichten.
Stellungnahme von Die Maisterei GmbH, Wetzlar
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mit, dass sie alle Artikelbeschreibungen überarbeitet, den Filter „histaminarm“ von der Website entfernt und sämtliche weitere Filter- und Produktkennzeichnungen überprüft und, wo erforderlich, korrigiert haben. Ziel sei es, sicherzustellen, dass sämtliche Produktinformationen den geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen und für Verbraucher:innen eindeutig und transparent dargestellt werden.
Ergebnis
Der Anbieter hat die Webseite Maisterei.de überarbeitet, den kompletten „Allergenfilter“ entfernt und damit auch die Angabe „histaminarm“. Auch weitere Kennzeichnungsmängel hat der Anbieter korrigiert.






