Müssen Zusatzstoffe in der Kita gekennzeichnet werden?
Frage
Ich sehe auf gekauften Verpackungen immer auch die Angaben von Zusatzstoffen. Bei den Gerichten unserer Kita aber nicht. Kann es wirklich sein, dass sie keine haben oder vergessen sie, diese aufzuführen? Oder müssen sie diese gar nicht angeben?
Verbraucherin aus Rodgau vom 15.10.2025
Antwort
Über bestimmte Zusatzstoffe muss die Kita informieren, beispielsweise über Farbstoffe und Konservierungsstoffe. Auch die 14 häufigsten Allergene müssen gekennzeichnet werden.
Gastronomen, Caterer und Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung müssen nicht alle Zutaten kennzeichnen. Sie sind aber verpflichtet, in ihrem Speisenangebot über bestimmte Zusatzstoffe sowie über die 14 häufigsten Allergene zu informieren.
Gekennzeichnet werden müssen beispielsweise:
- Farbstoffe: durch den Hinweis „mit Farbstoff(en)
- Konservierungsstoffe: durch den Hinweis „mit Konservierungsstoff(en)“ oder „konserviert“
- Geschmacksverstärker: durch den Hinweis „mit Geschmacksverstärker(n)“
- Süßungsmittel wie Xylit oder Aspartam durch den Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“
- Wachse und Überzugsmittel bei Obst mit dem Hinweis „gewachst“
- Phosphate in Fleischerzeugnissen durch den Hinweis „mit Phosphat“
Alternativ können die Anbieter auch alle Zusatzstoffe namentlich oder mit E-Nummer sowie mit der Funktionsklasse kennzeichnen – zum Beispiel „Konservierungsmittel E 250“ – oder eine vollständige Zutatenliste zur Verfügung stellen.
Allerdings müssen nicht alle Zusatzstoffe gekennzeichnet werden. Beispiele für nicht kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe sind Verdickungsmittel, Emulgatoren und Säuerungsmittel.
Häufig stehen die Zusatzstoffe auf dem Speiseplan, beispielsweise als Fußnoten.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es durchaus möglich, ein Speisenangebot ohne kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe anzubieten, beispielsweise wenn es sich um einen zertifizierten Bio-Caterer handelt. Denn für Bio-Lebensmittel sind deutlich weniger Zusatzstoffe zugelassen. Wenn Sie allerdings den Verdacht haben, dass die Kennzeichnung „vergessen“ wurde, sollten Sie die Kita darauf ansprechen oder im Zweifel die Lebensmittelüberwachung einschalten.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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