Fragen & Antworten

Tee mit Steviablättern - ist das erlaubt?

Teasertitel
Tee mit Steviablättern - ist das erlaubt?

Frage:

Dürfen auch (Bio) Stevia-Blätter statt Stevioglycoside in Teesorten zugesetzt sein? Gerade in Kindertees finden sich diese.

Antwort

Für Tees dürfen Steviablätter verwendet werden.

„Stevia rebaudiana“, auch Süßblatt oder Honigkraut genannt, ist eine krautige Staudenpflanze aus Südamerika. Steviablätter schmecken süß und werden seit vielen Jahren als kalorienfreie Zuckeralternative beworben – und teils auch in Lebensmitteln eingesetzt. Dabei ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig.

Grundsätzlich gelten Steviablätter, egal ob frisch oder getrocknet, als Novel Food, d.h. neuartiges Lebensmittel. Neuartige Lebensmittel müssen zugelassen werden, um auf den Markt gebracht werden zu dürfen. Eine solche Zulassung liegt für Steviablätter nicht vor.

Die Verwendung von Steviablätter für Tees wird jedoch gesondert beurteilt und gilt als nicht neuartig. Daher dürfen Teemischungen, die Steviablätter als Zutat enthalten, vertrieben werden. Das ergibt sich aus dem Novel Food-Katalog der EU-Kommission, einer Sammlung von Abstimmungen der EU-Mitgliedstaaten darüber, ob ein Produkt als neuartig gilt oder nicht. Der Novel Food-Katalog ist rechtlich nicht verbindlich, dient in der Praxis aber als Bewertungsgrundlage.

Die Frage, ob Steviablätter auch anderen Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen, wurde innerhalb der EU noch nicht weiter behandelt. Es ist daher davon auszugehen, dass ein Zusatz von Steviablättern bei anderen Lebensmitteln, etwa Kuchen oder Milchdesserts, als neuartig gilt. Solange keine entsprechende Zulassung vorliegt, dürfen Steviablätter daher anderen Lebensmitteln nicht zugesetzt werden.

Rechtlich eindeutig geregelt ist dagegen die Verwendung von Steviolglycosiden in Lebensmitteln. Steviolglycoside sind chemisch genau definierte Extrakte aus Steviablättern. Sie sind als Zusatzstoff, d.h. genau genommen als Süßungsmittel, unter der E-Nummer „E 960“ zugelassen. Diese Zulassung regelt, welchen Lebensmitteln Steviolglycoside in welchen Mengen zugesetzt werden dürfen, darunter auch aromatisierten Getränken wie Eisteegetränken.

Ob ein Produkt Steviolglycoside oder Steviablätter enthält, können Sie in jedem Fall der Zutatenliste entnehmen. Steviolglycoside müssen dort mit ihrer Bezeichnung oder ihrer E-Nummer und ihrem Klassennamen aufgeführt werden: Dort steht dann entweder „Süßungsmittel: Steviolglycoside“ oder „Süßungsmittel: E 960“. Werden Steviablätter im Produkt eingesetzt, finden Sie in der Zutatenliste Formulierungen wie „Steviakraut“, „Steviablätter“ oder „Aufguss aus Steviablättern“.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.5 (62 Stimmen)
Patricia
03.11.2023 - 10:07

Das die natürlichen, getrockneten Blätter nicht zugelassen sind, liegt wohl an der Zucker-Lobby. Bis 1989 war die Produktion von Tofu auch illegal!

Kerstin
19.06.2021 - 10:53

Ich glaube eine Zulassung oder nicht Zulassung des Süßungsmittels Stevia hängt wohl eher an der Lobby der Zuckerrübenindustrie. Ist die Zulassung nicht beantragt worden oder woran lag / liegt es?

Im Kaffee oder Tee schmeckt Stevia meistens nicht gut, aber in allem anderen (Obst, Jogurt, Quark, Kuchen, ... durchaus. Wer weiß eine tatsächliche Süßung (Produkt) mit NUR STevia?

Silvia
20.01.2021 - 08:32

Gesüßter Tee
Warum muss man überhaupt Süßungsmittel egal welcher Art einem Tee zu mischen. Ich finde das unerträglich. Überall wird wegen des Zuckerverbrauchs rumgeweint und dann macht man süßen Tee. Vollkommen unnötig. Wer süßen Tee möchte kann dies doch selbst machen. Ich möchte das nicht!

Petra
08.07.2020 - 08:53

Was rechtlich nicht zugelassen ist, wandert auf gar keinen Fall in meinen Magen. Unglaublich, was sich einzelne Firmen erlauben!!

Sven Dressler
21.05.2020 - 13:27

Auf unserem teebeutelb steht anstelle steviablätter die Bezeichnung süßblätter drauf.

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.