Das ärgert beim Einkauf:

„Borchers Streusüße Stevia“ enthält nur drei Prozent Steviolglycoside

Dass nicht Stevia, sondern der Trägerstoff Maltodextrin die Hauptzutat des Süßungsmittels ist, lässt die Gestaltung der Schauseite nicht vermuten.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

„Stevia“ steht auf der Schauseite der Verpackung im Vordergrund. Das vermittelt einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung der Streusüße. Sie enthält tatsächlich nur drei Prozent Steviolglycoside. Die restlichen 97 Prozent liefert der Trägerstoff Maltodextrin.
Borchers Fine Food sollte bereits auf der Schauseite die tatsächliche Zusammensetzung der Streusüße deutlich machen.

Ich wollte fragen, ob die Verpackung von Stevia Streusüße eine Mogelpackung oder Verbrauchertäuschung ist. Auf der Packung steht Stevia Streusüße, aber es beinhaltet 97 % Maltodextrin. 
Verbraucher aus Hessen vom 06.05.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Allein Stevia auf der Schauseite hervorzuheben, weckt falsche Erwartungen. Der wahre Charakter des Produktes mit 97 Prozent Maltodextrin ist nicht deutlich.

Darum geht’s:

„Stevia“ steht groß geschriebenen zentral auf der Schauseite. Wesentlich kleiner steht darunter „mit Stevioglycosiden aus der Stevia-Pflanze“. Die Zutatenliste auf der Rückseite nennt die zwei Zutaten Maltodextrin und Süßungsmittel: 3 % Steviolglycoside aus Stevia (E 960a).

Das ist geregelt: 

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung.
Die Bezeichnung von Tafelsüßen ist in der EU-Zusatzstoff-Verordnung geregelt. Sie lautet in diesem Fall „Tafelsüße auf der Grundlage von Stevioglycosiden“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nur „Stevia“ auf der Vorderseite des Beutels herauszustellen, kann Verbraucher:innen einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung vermitteln. Sie müssen weder die hohe Süßkraft von Stevia kennen, noch wissen, dass eine Streusüße mit Steviolglykosiden einen Trägerstoff benötigt. Damit ein Teelöffel „Streusüße Stevia“ in etwas einem Teelöffel Zucker entspricht, muss das Süßungsmittel Stevioglycoside stark „verdünnt“ werden. Dazu dient hier der Trägerstoff Maltodextrin. Dass er in der Rezeptur steckt und in welcher großen Menge, bleibt auf Schauseite im Dunkeln.

Fazit:

Borchers Fine Food sollte bereits auf der Schauseite die tatsächliche Zusammensetzung der Streusüße deutlich machen.

Stellungnahme der Borchers Fine Food GmbH & Co. KG, Oyten

Kurzfassung:
Es handelt sich bei dem Produkt um eine Streusüße mit Steviolglycosiden aus der Stevia-Pflanze, dies ist auf der Vorderseite klar ersichtlich. Der Produktname ergibt sich aus dem wertgebenden Bestandteil, den Steviolglycosiden. Die Zutat Maltodextrin erhöht das Volumen und ermöglicht dadurch eine mengenmäßig verbraucherfreundliche Dosierung: 1 TL Streusüße entspricht der Süßkraft von 1 TL Zucker.