MHD abgelaufen
Frage
Wie lange dürfen Lebensmittel noch – für weniger Geld – verkauft werden?
Antwort
Im Handel löst ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) kein Verkaufsverbot aus. Verantwortlich für die Qualität und vor allem für die Sicherheit des Lebensmittels ist dann jedoch der Händler, nicht mehr der Hersteller. Der Händler muss prüfen, ob das Lebensmittel einwandfrei ist. Eine Frist für den Abverkauf gibt es nicht.
Gerichtsurteilen zufolge ist aber ein Hinweis auf das abgelaufene MHD erforderlich, da Verbraucher von einer normalen Haltbarkeit ausgingen und das MHD nicht unbedingt prüfen würden. Die Kenntnis, dass das MHD abgelaufen ist, hätte gegebenenfalls einen Einfluss auf die Kaufentscheidung. Gängige Praxis ist deshalb, dass diese Lebensmittel gesondert angeboten und mit einem Hinweisschild versehen werden.
Zusätzlich sind sie häufig im Preis reduziert. Dazu sind Händler aber rechtlich nicht verpflichtet.
Selbst wenn ein Käufer bewusst ein Produkt mit erreichtem oder überschrittenem MHD wählt, hat er ein Reklamationsrecht, wenn das Produkt nicht mehr einwandfrei ist. Die Reklamation muss allerdings umgehend mit dem Kassenbon erfolgen, denn Lebensmittel mit überschrittenem MHD sollten nicht mehr lange gelagert werden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Kommentare
Guten Tag,
habt ihr vielleicht nähere Informationen zu folgender Aussage?:
"Gerichtsurteilen zufolge ist aber ein Hinweis auf das abgelaufene MHD erforderlich, da Verbraucher von einer normalen Hautbarkeit ausgingen und das MHD nicht unbedingt prüfen würden. Die Kenntnis, dass das MHD abgelaufen ist, hätte gegebenenfalls einen Einfluss auf die Kaufentscheidung."
Könnt ihr mir sagen, auf welche Quelle ihr euch bezieht? Interessiere mich sehr für das Thema.
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus,
Julika
Wir beziehen uns auf zwei bereits ältere Urteile:
1. OLG Hamburg Urteil vom 01.02.2001 – 3 U 187/99
2. OLG Köln Urteil vom 06.11.1987 – 6 U 45/87
Das Urteil des OLG Hamburg finden Sie online unter folgendem Link:
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamburg_3-U-18799_Bei-abgelaufenem-Mindesthaltbarkeitsdatum-duerfen-Lebensmittel-nicht-mehr-als-Normalware-verkauft-werden.news11409.htm
Beim [...] (Name des Geschäfts entfernt) in meiner Stadt findet man immer wieder abgelaufene Lebensmittel, besonders Räucherfisch ist oft abgelaufen. Es handelt sich nicht um einen Tag sondern teilweise um mehr als eine Woche ohne einen Hinweis oder eine Reduzierung. Wenn man einen Verkäufer darauf aufmerksam macht werden die Lebensmittel einfach nur entsorgt. Ich möchte nicht wissen wie viele Kunden schon abgelaufene Lebensmittel gekauft haben und diese dann unwissend gegessen oder selber entsorgt haben und eine Verlust gemacht haben. Aber scheint ja alles so richtig zu sein... ;-)
Neuen Kommentar hinzufügen