Warum darf das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Online-Bestellungen fehlen?
Frage
Wenn ich bei Apotheken oder in anderen Online-Shops ein Nahrungsergänzungsmittel bestellen möchte, interessiert mich das Mindesthaltbarkeitsdatum. Ich muss aber immer danach fragen. Warum kann oder muss dies nicht in der Beschreibung dabeistehen?
Verbraucher:in aus Fürth vom 12.01.2026
Antwort
Online-Shops, die Lebensmittel anbieten, müssen fast alle verpflichtenden Informationen zu den Produkten zur Verfügung stellen. Eine Ausnahme gilt für das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum: Dieses muss erst bei Lieferung zur Verfügung stehen. Hintergrund dieser Ausnahme ist, dass die Angabe des MHDs mit einem erheblichen Mehraufwand für die Anbieter verbunden wäre.
Nahrungsergänzungsmittel zählen zu Lebensmitteln. Sie müssen daher ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Etikett tragen. Bei einer Online-Bestellung müssen Sie vor der Bestellung zwar alle übrigen Pflichtinformationen erfahren, beispielsweise zu Zutaten, Allergene, Menge und Preis. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist davon aber ausgenommen.
Hintergrund dieser Ausnahme ist, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum ständig variiert und Anbieter diese Information im Online-Shop häufig anpassen müssten. Besonders deutlich wird dies bei Lebensmitteln mit einer kurzen Haltbarkeit, beispielsweise Milch. Hier ändert sich das Mindesthaltbarkeitsdatum täglich. Wenn Ware mit unterschiedlicher Haltbarkeit gelagert wird, müsste die Angabe genau zugeordnet werden.
In bestimmten Fällen müssen Anbieter das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) dennoch zur Verfügung stellen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Lebensmittel aufgrund einer verkürzten Haltbarkeit preisreduziert ist oder wenn das MHD bereits abgelaufen ist.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit müssen Anbieter das MHD auch dann angeben, wenn die Haltbarkeit kürzer ist, als Verbraucher:innen erwarten – beispielsweise bei Konserven, die üblicherweise mehrere Monaten oder sogar Jahre haltbar sind. Beträgt das MHD hier unerwartet nur noch wenige Wochen, müssen Anbieter dies unserer Ansicht nach im Online-Shop kennzeichnen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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