Ärgernis Mindesthaltbarkeitsdatum: Schwer zu finden, kaum zu lesen
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist schwer zu finden oder kaum zu entziffern: Diese Erfahrung machen Verbraucher:innen immer wieder. Die Beschwerden bei Lebensmittelklarheit dazu reißen nicht ab. Wir finden: Es muss sich etwas ändern!
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zählt zu den Pflichtangaben auf Lebensmitteln – und zu den von Verbraucher:innen am meisten beachteten Informationen. In einer Umfrage bei Lebensmittelklarheit aus dem Jahr 2023 gaben mehr als zwei Drittel der Befragten an, beim Einkauf fast immer aufs MHD zu achten. Allerdings klagte die Hälfte der Teilnehmenden darüber, das MHD oft lange suchen zu müssen.
Schwarze Schrift auf dunkelbraunem Hintergrund
Der Ärger zeigt sich auch an den Produktbeschwerden und Fragen im Portal: Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen über Produkte, bei denen das MHD schwer zu finden oder kaum zu entziffern ist. So findet sich auf durchsichtigen Flaschen das Datum gelegentlich in heller, halbtransparenter Schrift. Auf Tee- oder anderen Verpackungen wählen Hersteller immer wieder ungünstige Schriftfarben mit geringem Kontrast. So findet sich auf einem Grillkäse das MHD in schwarzer Schrift auf dunkelbraunem Hintergrund. Zusätzlich behindert eine Folie die Sicht.
Die zahlreichen Fälle ärgern und verwundern auch deshalb, weil die gesetzlichen Vorgaben dazu eigentlich klar sind: Pflichtinformationen müssen auf Lebensmitteln an einer gut sichtbaren Stelle, deutlich und gut lesbar aufgedruckt werden. Sie dürfen in keiner Weise verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden. So steht es im Gesetz – genauer gesagt: in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Die Mindestschriftgröße ist mit 1,2 Millimeter (bezogen auf das kleine x) festgelegt. Für die Lesbarkeit spielen aber auch andere Faktoren, beispielsweise Schriftart, Buchstabenbreite und Kontrast zum Hintergrund eine Rolle.
Beschwerden bei Lebensmittelklarheit zeigen aber: Nicht nur die Suche nach dem MHD kann mühsam sein. Auch andere wichtige Kennzeichnungen sind zum Teil schwer zu entziffern.
Eigentlich sieht die Verordnung vor, dass die EU-Kommission eine spezielle Rechtsvorschrift zur Lesbarkeit erlassen kann, in der beispielsweise der Kontrast oder die Schriftart genauer festgelegt werden. Bislang wurde eine solche Rechtsvorschrift aber noch nicht erlassen.
Rechtliche Schritte der Verbraucherzentralen reichen nicht aus
Die Verbraucherzentralen sind bereits vereinzelt rechtlich gegen schwer lesbare Kennzeichnungen vorgegangen. So klagte die Verbraucherzentrale Hamburg im Jahr 2021 gegen einen großen Schokoladenhersteller, weil das Zutatenverzeichnis auf dessen Osterhasen in lilafarbener Schrift auf etwas hellerem, lilafarbenem Grund gedruckt und damit kaum lesbar war – mit Erfolg. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband erzielte mehrere Erfolge: Er mahnte verschiedene Hersteller ab, die Pflichtangaben wie die Zutatenliste ohne ausreichenden Kontrast angebracht hatten.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind schwer lesbare Kennzeichnungen eine Zumutung für Verbraucher:innen. Anbieterfirmen müssen eine gute Lesbarkeit der Pflichtinformationen sicherstellen. Beispielsweise sollten sie immer einen deutlichen Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund gewährleisten. Die Praxis zeigt leider: Eine echte Verbesserung für Verbraucher:innen kann es offenbar nur geben, wenn die rechtlichen Vorgaben zur Lesbarkeit konkreter gefasst werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.






Neuen Kommentar hinzufügen