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Darf ein Restaurant abgelaufenes Bier verkaufen?

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Darf ein Restaurant abgelaufenes Bier verkaufen?

Frage

Darf in der Gastronomie abgelaufenes Flaschenbier verkauft werden? Uns wurde in einem Restaurant Ende Juli eine Flasche mit Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2023 zum Preis von 3,90 verkauft. Als wir den Kellner freundlich darauf ansprachen, wurde uns in aggressivem Ton gesagt, dass Bier nicht schlecht wird und wir ja schon mehr als die Hälfte davon getrunken hätten. Es gab keine Entschuldigung oder Ähnliches, die Schuld wurde komplett auf den Händler geschoben, der das so abgeliefert hatte.

Antwort    

Abgesehen von der offenbar sehr unfreundlichen Antwort des Kellners können Sie in einem Restaurant ein frisches Bier erwarten. Ein Bier, das das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits um fünf Monate überschritten hat, erfüllt diese Erwartung aus Sicht von Lebensmittelklarheit nicht. Sie können ein neues Bier verlangen oder müssen den Preis erstattet bekommen. 

Grundsätzlich ist der Verkauf von Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zulässig. Nach Ablauf des MHDs ist aber der Händler – oder in diesem Fall der Gastronom/ die Gastronomin – verantwortlich für die Qualität und vor allem für die Sicherheit des Lebensmittels, nicht mehr der Hersteller. Er muss prüfen, ob das Lebensmittel einwandfrei ist. 

Bei verpackten Lebensmitteln im Einzelhandel gilt ein abgelaufenes MHD als Sachmangel, auch wenn es von der Qualität her noch in Ordnung ist. Denn eine übliche Haltbarkeit gehört zu den Eigenschaften eines Lebensmittels, die Sie als Kund:in beim Einkauf erwarten können. Händler müssen daher auf das abgelaufene Datum hinweisen, wenn sie ein solches Lebensmittel verkaufen. In Supermärkten ist es gängige Praxis, dass diese Lebensmittel gesondert angeboten und mit einem Hinweisschild versehen werden. Zusätzlich sind sie häufig im Preis reduziert. Zur Preisreduktion sind Anbieter aber rechtlich nicht verpflichtet. 

Nach Rechtsauffassung von Lebensmittelklarheit ist auch in Ihrem Fall das lang abgelaufene MHD ein Reklamationsgrund. In der Gastronomie ist eine „übliche Haltbarkeit“ zwar nicht erforderlich, denn das Bier wird direkt getrunken. Es muss lediglich von der Qualität her einwandfrei sein. Bei einem Bier mit einem fünf Monate überschrittenen MHD ist aber von einer Veränderung der Qualität auszugehen. Auch wenn das Bier nicht direkt „verdorben“ schmeckt, werden Sie einen Geschmacksunterschied im Vergleich zu frischem Bier feststellen können. Sie sollten das Getränk sofort reklamieren, wenn Sie den Fehler bemerken. Der Kellner muss Ihnen dann entweder ein neues Bier bringen oder den Kaufpreis erstatten. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit erwarten Gäste in einem Restaurant einwandfreie und frische Speisen und Getränke. Gerade Bier verliert durch lange Lagerung aber deutlich an Qualität. Daher können Sie auf ein frisches Getränk oder auf die Erstattung des Preises bestehen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Jürgen Kühn
01.02.2024 - 18:25

In der Tat ist Bier nur deswegen nicht DER "Non-Plus-Ultra"-Nährboden für Einzeller jeglichster Art, weil die ca. 3-5% Alkohol in den normalen Bieren den allermeisten Zellen schon zu viel ist. Aber Bier ist im Auslieferzustand (ebenso wie Milch) nicht steril, es ist immer eine erdenkliche Anzahl lebender Bewohner zu Hause. Das ist i.d.R. vollkommen unbedenklich, aber je länger das Herstellungsdatum zurückliegt, desto eher kann es mal vorkommen, daß die Hefen/Bakterien wieder loslegen und die ganze Sache zum Gammeln bringen. Biere werden (wegen des Allolols) länger "durchhalten" als Milch, aber 5 Monate ist wohl schon härtestens an der Grenze. Das bringt einen wohl nicht gleich auf die Intensivstation - aber vielleicht ein-, zweimal häufiger auf den Porzellanthron... Aber wenn es Geschmacks/Geruchsveränderungen zeigt, SOFORT wegwerfen!

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