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Hinweis "Kann die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen"

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Hinweis "Kann die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen"

Frage

Beim Karnevalszug wurden Süßigkeiten geworfen. Auf dem Produkt steht "kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen." Warum ist das erlaubt? Mein Kind beschwert sich über Piksen auf der Zunge.

Antwort

Der Hinweis bezieht sich auf bestimmte Farbstoffe im Produkt, darunter die sogenannten Azofarbstoffe. Konkret geht es um folgende Farbstoffe:

  • Tartrazin (E 102),
  • Gelborange (E110),
  • Azorubin (E 122),
  • Cochenillerot A (E 124),
  • Allurarot (E129)
  • Chinolingelb (E 104)

Die Farbstoffe stehen in Verdacht, bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen zu führen. Dies ergab eine Studie der Universität Southampton von 2007: Der Konsum von Lebensmittelfarbstoffen (Azofarbstoffe und Chinolingelb) zusammen mit dem Konservierungsstoff Natriumbenzoat bewirkte, dass die Kinder insgesamt aufgeregter und zappeliger erschienen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hält diese Studie für wenig aussagekräftig. Dennoch ist seit 2010 für Lebensmittel, die einen dieser sechs Farbstoffe enthalten, der Hinweis „Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ vorgeschrieben.

Zusätzlich sind die genannten Farbstoffe dafür bekannt, dass sie bei entsprechend veranlagten Menschen Unverträglichkeitsreaktionen, zum Beispiel Hautirritationen, hervorrufen können.

Wir können Ihre Bedenken nachvollziehen. Auch aus unserer Sicht ist dieser Hinweis eine halbherzige Lösung. Wenn Zusatzstoffe in verzehrsüblicher Menge negative Wirkungen haben, sollten sie unserer Ansicht nach verboten werden. Beschränkt sich die Auswirkung auf Kinder, so sollte ein Zusatz zumindest in Lebensmitteln unterbleiben, die von Kindern gegessen werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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