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Hinweis "Kann die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen"

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Hinweis "Kann die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen"

Frage

Beim Festumzug wurden Süßigkeiten geworfen. Auf einigen steht "kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen". Warum sind solche Produkte erlaubt? Mein Kind beschwert sich über Pieksen auf der Zunge.

Antwort

Wir verstehen Ihre Bedenken. Der Hinweis bezieht sich auf bestimmte Farbstoffe im Produkt. Sie stehen im Verdacht, bei Kindern Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen auszulösen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist dieser Hinweis eine halbherzige Lösung. Wenn Zusatzstoffe in verzehrsüblichen Mengen negative Auswirkungen haben, sollten sie verboten werden.

Der Hinweis "kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" ist auf Lebensmitteln mit Azofarbstoffen zu finden. Konkret geht es um folgende Farbstoffe: 

  • Tartrazin (E 102),
  • Gelborange (E110),
  • Azorubin (E 122),
  • Cochenillerot A (E 124),
  • Allurarot (E129)
  • Chinolingelb (E 104)

Die Farbstoffe sind für Lebensmittel zugelassen. Sie stehen aber im Verdacht, bei Kindern Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen auszulösen. Darauf deutet eine Studie der Universität Southampton aus dem Jahr 2007 hin: Kinder, die Lebensmittelfarbstoffe (Azofarbstoffe und Chinolingelb) zusammen mit dem Konservierungsstoff Natriumbenzoat aufnahmen, wirkten insgesamt aufgeregter und zappeliger. 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hält diese Studie für wenig aussagekräftig. Dennoch müssen seit 2010 Lebensmittel, die einen dieser sechs Farbstoffe enthalten, den Hinweis „Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ tragen.

Darüber hinaus sind die genannten Farbstoffe dafür bekannt, dass sie bei entsprechend veranlagten Personen Unverträglichkeitsreaktionen, zum Beispiel Hautreizungen, hervorrufen können. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist der Hinweis auf Lebensmitteln mit Azofarbstoffen eine halbherzige Lösung. Wenn Zusatzstoffe in verzehrsüblichen Mengen negative Auswirkungen haben, sollten sie unserer Ansicht nach verboten werden. Wenn sich die Wirkung auf Kinder beschränkt, sollte ein Zusatz zumindest in Lebensmitteln unterbleiben, die von Kindern gegessen werden.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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