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Warnhinweis für Azofarbstoffe in Spirituosen

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Warnhinweis für Azofarbstoffe in Spirituosen

Frage 

Einige Spirituosen wie Aperol und Campari enthalten den Azofarbstoff E 124. Müssen alkoholhaltige Getränke keinen Warnhinweis tragen? Sonst ist doch bei Azofarbstoffen der Warnhinweis: „Der Farbstoff E .... kann Aufmerksamkeit und Aktivität bei Kindern beeinträchtigen“ vorgeschrieben. ADHS kann auch bei Erwachsenen vorliegen.

Antwort 

Wie Sie richtig schreiben, ist für eine Reihe von Lebensmittelfarbstoffen der Warnhinweis „Farbstoff E…: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ vorgeschrieben. Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent sind von dieser Verpflichtung aber ausgenommen. 

Die sogenannten Azofarbstoffe sowie Chinolingelb stehen in Verdacht, bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen zu führen. Dies ergab eine Studie der Universität Southampton von 2007: Der Konsum dieser Lebensmittelfarbstoffe zusammen mit dem Konservierungsstoff Natriumbenzoat bewirkte, dass die Kinder insgesamt aufgeregter und zappeliger erschienen. Diese Beobachtung betrifft folgende Farbstoffe:

  • Tartrazin (E 102)
  • Gelborange (E110)
  • Azorubin (E 122)
  • Cochenillerot A (E 124)
  • Allurarot (E129)
  • Chinolingelb (E 104). 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hält diese Studie für wenig aussagekräftig, da sie erhebliche methodische Mängel aufweist. Dennoch schreibt die EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe seit dem 20. Juli 2010 für alle Lebensmittel mit den oben genannten Farbstoffen einen Warnhinweis auf den Verpackungen vor. Dieser lautet: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.

Eine Ausnahme gilt für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent Alkohol. Hier ist kein Hinweis erforderlich. Auch wenn die Farbstoffe lediglich als Stempelfarbe verwendet werden, beispielsweise auf Eiern oder Fleischerzeugnissen, darf der Hinweis fehlen. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wäre es verbraucherfreundlich, wenn ein Hinweis auf die umstrittenen Farbstoffe auch auf alkoholischen Getränken zu finden wäre, denn diese tragen in der Regel keine Zutatenliste. Dafür sollte er im Wortlaut angepasst werden. Verbraucher:innen haben sonst keine Möglichkeit, die Farbstoffe zu erkennen. Allerdings ist der Hinweis aus unserer Sicht ohnehin nur eine halbherzige Lösung. Azofarbstoffe und Chinolingelb sollten aus Sicht der Verbraucherzentrale verboten werden. Sie stellen ein unnötiges Gesundheitsrisiko für Kinder und Allergiker:innen dar, denn es gibt genügend unbedenkliche Alternativen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Wolfgang
04.09.2023 - 16:33

Ich habe gelesen, dass E124 - ebenso wie E110 - auch krebserregend sind. Ist das richtig?

Redaktion Lebensmittelklarheit
05.09.2023 - 16:39

 Über gesundheitliche Auswirkungen können da wir keine Aussage treffen, da wir uns auf dieser Seite mit der Kennzeichnung von Lebensmitteln beschäftigen.

Max
20.04.2023 - 16:28

finde ich gut, schließlich trinken Kinder Spiritousen über 1,2 vol%

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